Aufgrund des WLAN-Datenschutzskandals hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Google ein Ultimatum gestellt (siehe dazu auch Google-Skandal: Was passiert mit den WLAN-Daten?) und mit 300.000 Euro Bußgeld gedroht, falls Google dies Festplatten mit den aufgezeichneten Daten nicht aushändigt.
Das Ultimatum ist Gestern abgelaufen und laut Mitteilung von Caspar hat Google diese Forderung nur teilweise erfüllt. Zwar habe Google die geforderten organisatorischen und technischen Informationen schriftlich übermittelt, die Festplatte(n) aber nicht rausgerückt.
Grund: datenschutzrechtliche Bedenken. Google will also nicht, dass die Datenschützer selbst Einblick in die gesammelte Datenmasse kriegen. Es ist also davon auszugehen, dass Google auch Kommunikationsdaten gespeichert hat, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.
Die Weitergabe solcher Daten stellt eine Straftat dar. Caspar kritisiert ferner, dass Google die Aufforderung, die zur Erfassung der WLAN-Netze eingesetzte Software zu prüfen, noch nicht umgesetzt hat.
Johannes Caspar äußert sich zu Googles Datenschutzbedenken so:
„Ich nehme die Sorge Googles um das Fernmeldegeheimnis und die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis. Inhaltlich teile ich die Auffassung von Google nicht. Wir haben bereits vorab darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlich eingeräumte Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch die Inhalte des Post- und Fernmeldeverkehrs umfasst. Zudem habe ich vorsorglich die Bedenken Googles mit dem Hamburgischen Generalstaatsanwalt Herrn von Selle besprochen. Dieser hat bestätigt, dass er bei einer Übergabe der Daten an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits aus dem Schutzzweck der anwendbaren Normen nicht von einem strafbaren Verhalten ausgeht. Es sind daher keine Gründe ersichtlich, uns weiterhin die Daten vorzuenthalten. Soweit eine Weigerung der Herausgabe vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und mit Blick auf die Beschuldigtenrechte in Betracht kommt, sollte Google uns dies gegebenenfalls deutlich erklären.“
Michael Nickles meint: Kirre Nummer. Da begeht einer eine Straftat, indem er WLAN-Netze illegal ausspioniert. Und dann weigert er sich, die gesammelten Daten zwecks Untersuchung zu übergeben.
Egal. Ich bin mir sicher, dass Caspar von Google die Platten(n) noch kriegen wird. Und zwar sobald der Datenbestand ausreichend "gewaschen" wurde.