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Olaf19 Xdata „Danke für deine Info, luttyy hatte auch schon dieses wichtige Thema...“
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und auch die Unterschiede der Begriffe Garantie oder Gewährleistung.
Diese erscheinen, zumindest mir sehr kompliziert.


Ganz und gar nicht! Garantie ist freiwillig, Gewährleistung vom Gesetzgeber vorgeschrieben - 2 Jahre ab Kauf mit einer Riesen-Einschränkung: ab 6 Monaten gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. D.h. du musst ab da beweisen, dass das Gerät aufgrund eines Fertigungs- oder Konstruktionsfehlers kaputtgegangen ist, der von Anfang an bestanden hat.

Und da man bei einer Festplatte für 99 EUR keinen Gutachter für 700 EUR bezahlen wollen wird, der ebendies hieb- und stichfest darlegen kann, bleibt man dann in aller Regel auf seinem kaputten Gerät sitzen.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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