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News: Wichtiges Gerichtsurteil

Abofallen-Abzocker zur Rückzahlung gezwungen

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Internet-Abzockern die mit Abofallen Kohle machen geht es endlich gehörig an den Kragen. Gemeinsam mit der Computerbild haben Betroffene ein beispielhaftes Gerichtsurteil erstritten.

Laut Pressemitteilung der Computerbild wurde beispielsweise die berüchtigte Firma "Online Premium Content Limited" verurteilt, an ein Opfer 60 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Das Opfer war auf www.online-gedichtesammlung.de in eine typische Abofalle getappt. Auf der Seite wurde nur im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist, durch Anmeldung ein 12-Monatsvertag für 60 Euro entsteht.

Das Amtgericht Hamburg St. Georg stellte hier eine eindeutige arglistige Täuschung fest. Geklagt wegen Betrugs hat die Computerbild auch gemeinsam mit einem Opfer gegen einen weiteren alten Bekannten: die "Content Services Ltd.", die unter anderem mit dem Anzock-Angebot www.opendownload.de bereits gehörig für Schlagzeilen gesorgt hat.

Dort wurde typischerweise mit Downloads von Freeware in eine 96 Euro Kostenfalle gelockt. Die Abzocker wollten es hier allerdings nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen und blechten die 96 Euro zuzüglich Zinsen freiwillig zurück.

Michael Nickles meint: Ein erfreuliches Urteil, aber leider noch lange nicht die Lösung, die es seit Jahren wirklich braucht: die gnadenlose Ausrottung dieser Abzockunternehmen. "Zurückblechen" müssen die Abzocker natürlich dann, wenn jemand erfolgreich vor Gericht gegen sie klagt.

Und im Hinblick Recht zu kriegen, ist das Urteil aus Hamburg natürlich angenehm. Die langwierige Prozedur solcher Klagen, macht es in den meisten Fällen allerdings witzlos, wegen 60 oder 96 Euro enormen zeitlichen Aufwand zu investieren.

Bleibt also weiterhin nur der übliche gute Rat: Rechnungen von Abzock-Unternehmen knallhart ignorieren und sich auch durch Mahnschreiben nicht einschüchtern lassen. Gerichtsurteile beziehungsweise Anzeigen in solchen Sachen können übrigens auch ganz anders ausfallen.

Im März 2010 stellte die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen gehen die Rechtsanwältin Katja Günther ein, die für diverse dubiose Internet-Abzocker die Kohle eintreibt. Zwar hatten über 1.000 Betroffene Strafanzeige gegen Günther erstattet, aber das hat nichts genützt. Die Juristen sahen in ihrer Tätigkeit keine nachweisbare Beihilfe zu Betrug.

Inzwischen treibt Katja Günther übrigens nicht mehr direkt selbst Kohle ein. Sie ist soweit bekannt jetzt Geschäftsführerin der "RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH". Was diese GmbH so treibt, bringt eine Internetsuche schnell ans Licht.

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Das Gleiche, schätze ich mal, ohne extra nachzusehen. Aber ich freue mich stellvertretend (ich bin nur einmal in den Neunzigern auf Abofallen reingefallen (Rettungsdienste)) für die Betrogenen. Auch das eindeutige "arglistige Täuschung" und nicht ein harmloser sonstwas-Tatbestand stimmt mich froh. Leiste hiermit der Computerbild Abbitte für geringschätzige Betrachtung. Die gute Tat entschädigt Einiges.

Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele andere Richter oder gar Kammern dem "Trend" anschliessen. Vielleicht erlebe ich ja doch noch, dass diese miesen Touren der Vergangenheit angehören...

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