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Lob an das Nickles-Team

gelöscht_300542 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Find ich gut, dass hier konsequent zensiert wurde: http://www.nickles.de/forum/dsl-isdn-modems/2010/11-als-service-provider-empfehlenswert-538693185.html

User die helfen wollen, oder einfach nur sachliche Kommentare abgeben, sollten von anderen Usern deswegen nicht persönlich angegriffen werden.

Wenn eine Aussage eines anderen Users, nach persönlichem Ermessen als falsch, oder "wenig überlegt" klassifiziert wird, berechtigt das meiner Meinung nach, trotzdem nicht zu persönlichen Angriffen.

Mir ist natürlich klar, dass eine Einschätzung dahingehend, was als "unberechtigt feindselig" bzw., als "persönlich beleidigend" zu werten ist, äusserst schwierig ist. Auf der anderen Seite finde ich es immer wieder schade mit anzusehen, wie nette/interessante Threads zu kleinen sinnlosen Schlachtfeldern mutieren.

mfg :)

PS.
Bitte nicht persönlich nehmen, hatterchen! Deine sachbezogenen Beiträge schätze ich sehr, aber "persönliche querelchen" in Foren finde ich irgendwie unangebracht. Tut mir leid, dass du jetzt quasi als Paradebeispiel herhalten musstest! :))

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gelöscht_300542 Nachtrag zu: „Lob an das Nickles-Team“
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Ich geb jetzt mal den guten alten Salomon und poste mal die Definition(en) des Wortes "Zensur". Darin findet man sowohl die eine, wie auch die andere im Thread verwendete Auffassung über die Auslegung des Begriffs:


Zen|sur, die; -, -en [lat. censura= Prüfung, Beurteilung, zu: censere, zensieren]:

1. Benotung (bes. in Schule od. Hochschule): jmdm. [in einer Prüfung, für eine Klassenarbeit] eine gute Z. geben; eine schlechte Z. in Deutsch bekommen; Ü -en austeilen (abwertend; in der Rolle einer Autorität Lob u. Tadel austeilen).

2. a) von zuständiger, bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o.Ä., bes. auf politische, gesetzliche, sittliche od. religiöse Konformität: in diesem Staat findet eine Z. nicht statt, gibt es keine Z. der Presse; eine scharfe, strenge Z. ausüben; etw. unterliegt der Z.;

b) Stelle, Behörde, die die Zensur ausübt: die Z. hat den Film verboten, [für Erwachsene] freigegeben.

Quelle:
Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2003 [CD-ROM].


mfg :)

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