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News: Glück um Unglück

Hacker klaute 4 Millionen Nutzerdaten von Pirate Bay

Michael Nickles / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Bitterböses Pech für Nutzer des Torrent-Portals Pirate Bay: ein 23jähriger argentinischer Hacker namens "Ch Russo" gelangte an über 4 Millionen Nutzer-Konten. Laut Bericht von KrebsOnSecurity hat der Hacker mit seinem Team mehrere Sicherheitslücken der SQL-Datenbank ausgenutzt und gelangte dadurch an praktisch alle Details der Benutzerkonten.

Darunter sind neben Dingen wie Email auch konkrete Informationen, wer welche Dateien zum Download als Torrent bereitstellt(e). Russo hat versichert, dass er keine Manipulationen an den Datenbanken durchgeführt hat. Und er ist sich natürlich darüber im Klaren, was für ein gefundenes Fressen diese Datensammlung für die Medienindustrie wäre um eine Massenabmahnung zu starten.

Gegenüber KrebsOnSecurity betonte der Hacker, dass er die gehackten Daten nicht weitergeben/weiterverkaufen wird. Man habe lediglich zeigen wollen, dass Nutzer der Pirate Bay nicht gerade besonders geschützt sind. Die Administratoren der Pirate Bay scheinen immerhin rasch reagiert zu haben und die Sicherheitslücken sind bereits geschlossen.

Michael Nickles meint: Die Verlockung diese Datenmasse an die Rechteinhaber zu verkaufen, ist gewiss groß. Pirate Bay Nutzer können also nur hoffen, dass Russo das wie versprochen wirklich nicht tun wird.

Auf jedem Fall sollte jetzt jedem klar sein, dass die Nutzung solcher Torrent-Portale riskant ist, weil zu den Nutzerdaten halt zwangsläufig auch die bereitgestellten Torrent-Downloads gespeichert werden.

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Yan_B meinein „Re @Yan_B wg. Hacker klaute 4 Millionen Nutzerdaten von...“
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Du verwechselst da etwas im Bezug auf die Beweislast. Es gilt immer noch, wenn auch in diesem Falle sicherlich nicht juristisch, aber zumindest moralisch, die Unschuldsvermutung.


Wenn du meinen Beitrag liest, wirst du merken, dass ich nicht davon rede, dass Russo wegen fälschung der Daten angeklagt werden soll, sondern dass die Daten als Beweis für eine mögliche Anklage der PirateBay-Nutzer verwendet werden könnten.
In diesem Fall müsste aber von der Klage erhebenden Instanz erstmal bewiesen werden, dass die Daten stimmen - daher mein Beispiel mit der selbstgetippten Schuldenliste.

Wo ist das Problem - du scheinst hier gegen jemanden zu argumentieren, den es hier nicht gibt...

Du Hirni
Dein Gesicht sieht für mich so wie das von Straftätern in diese Richtungen aus.
kapierst Du Dummbirne jetzt endlich etwas ?
gibt es bekloppte Leute, Herr lass Hirn vom Himmel regnen.

Was hast du bitte für ein Problem?
Ich habe lediglich geschrieben, dass eine Datenbank aus dubioser Herkunft ein schlechtes Beweismittel für Gerichtsprozesse ist.
Abgesehen davon, dass du ohne Grund beleidigend wirst, schreibst du so als hätten wir dutzende Argumente für und wider irgendeiner Sache ausgetauscht und ich würde völlig stur auf einem nicht nachvollziebaren Standpunkt verharren.

Mal ehrlich - kann es sein, dass du grad vom Drogendealer deines Vertrauens kommst?

Yan
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