Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

mawe2 hellawaits „Moin mawe2, an Hand der Gebote sieht man doch, daß der Text missverstanden...“
Optionen

Hallo hellawaits,

natürlich ist der Text missverständlich!

Und natürlich haben einge hier bereits ein feines Gespür dafür entwickelt, solche Texte RICHTIG zu lesen und andere haben dieses Gespür nicht und tappen dann prompt in die Falle.

Trotzdem würde ich nicht so weit gehen, dem Anbieter Betrug zu unterstellen.

Auf Seiten des Käufers (Bieters) wird großzügigerweise toleriert, wenn der Angebotstext nicht richtig / nicht vollständig gelesen wurde. Einige Argumentationen hier gehen in die Richtung, dass sozusagen "auf den ersten Blick" ohne weiteres Lesen der Bieter sofort 100%ig informiert sein sollte.

Diese Großzügigkeit sollte man auch auf Seiten des Verkäufers anwenden. Auch der Verkäufer hat ein Recht auf Irrtum. Z.B. wenn seine Formulierungen nicht ganz optimal sind oder wenn teilweise widersprüchliche Informationen veröffentlicht werden (z.B. falsche Kategorie).

Das ist z.B. bei dem von ebay automatisch eingefügten Text zur Beschreibung des Begriffs "Neu" der Fall. Ich halte das für völligen Blödsinn. "Neu" ist "Neu" und muss nicht weiter definiert werden, schon gar nicht automatisch, so dass die Definition dann Widersprüche im Angebotstext erzeugt.

Wenn ich schon unterstelle, dass (z.B.) Legastheniker auch in die Lage versetzt werden sollen, auf den ersten Blick 100%ig über den Artikel informiert zu sein, würde ich besonders hohen Wert auf das Foto legen.

Und auf dem Foto ist auch nur ein Karton zu sehen, kein iPad !!

Man kann es drehen und wenden wie man will: An dem Geschäft sind zwei Seiten (Käufer + Verkäufer), ggf. auch drei Seiten (+ ebay) beteiligt.

Wenn jemand Fehler macht, gibt es Probleme.

Fehler kann der Verkäufer machen (indem er die Beschreibung nicht konkret verfasst).

Fehler kann der Käufer machen (indem er die Beschreibung nicht liest).

Manche Fehler macht auch ebay (Stichwort "Neu").

Egal, wer hier Fehler macht: Es gibt immer die Möglichkeit, sich vor Abgabe des Gebotes mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihm eine Frage zu stellen. Und da muss der Verkäufer Farbe bekennen!

Wenn ich ihm die Frage stelle: "Kaufe ich bei Ihnen das iPad (also das Gerät selbst) oder nur einen Karton von einem iPad (also nur Pappe)?", dann muss er klar darauf antworten.

Ist die Antwort ausweichend oder verklausuliert, biete ich nicht. Fertig.

Ist die Antwort gelogen ("ja, das ist das Gerät") und ich krieg trotzdem nur die Kiste, schalte ich ebay ein und mache den Kauf rückgängig. Ggf. kann das auch gerichtlich geklärt werden.

Wenn ich höhere Summen biete, lege ich Wert auf Käuferschutz (z.B. PayPal) und überweise nicht einfach so per Vorkasse auf ein Giro-Konto. Auch darüber muss der Käufer sich Gedanken machen. Bietet der Verkäufer dies nicht an, kaufe ich nicht.

Die Seite umfasst ca. 800 Wörter. Davon ist das Wort "iPad" vier mal vertreten. Wenn der Bieter sich von diesem Reizwort so blenden lässt, dass er die 796 anderen Wörter nicht liest, tut er mir leid.

Wenn jemand bei eBay kauft, ohne sich vorher über die Spielregeln der Online-Auktionen zu informieren, tut er mir leid.

Wenn jemand so viel Geld hat, dass er so leichtfertig damit umgehen kann, tue ich mir leid! Denn ich muss sehr hart für mein Geld arbeiten und überlege es mir daher sehr genau, wo ich 300 EUR ausgebe und wo nicht. Wenn andere diese Ausgabe mit so wenig Überlegung machen...

Gruß, mawe2


PS: Entschuldigung, dass es wieder so lang geworden ist...