Am 14. Oktober 2010 streitet sich der Heise-Verlag mit großen Unternehmen der Musikindustrie vor dem Bundesgerichtshof.
Grund des Streits; Heise hatte im Zuge einer Berichterstattung einen Link zu Slysoft gesetzt.
2008 hatte deshalb das Oberlandesgericht München eine Mitstörerhaftung und Mittäterschaft Heise zugesprochen. Von einer vorsätzlichen Unterstützung der Rechtsverletzung war in der Urteilsbegründung die Rede.
Heise sieht das ganz anders, da diese Information für Jedermann frei zugänglich wäre und ist vor den Bundesgerichtshof deswegen gezogen...
Quelle:
c/t Ausgabe 22 vom 11.10.2010 Seite 44
Gruß
luttyy