Archiv Spielkonsolen 499 Themen, 2.498 Beiträge

News: Hart aber fair

PS3-Hack-Sticks - Anwaltspost für deutsche Besteller

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die Playstation 3 geknackt ist, macht Sony sich jede erdenkliche Mühe den Hackern das Handwerk zu legen. Seit kurzem wird weltweit ein USB-Stick für rund 120 Euro angeboten, der die Konsole für Homebrew-Software öffnet und auch das Spielen von "Sicherheitskopien" gestattet, beziehungsweise Spiele auf die Festplatte der Konsole ziehen lässt.

Laut aktuellem Bericht von Heise scheint es keine gute Idee zu sein, sich so einen Hack-Stick aus dem Ausland zu bestellen. So weit bekannt haben erste Besteller inzwischen unangenehme Post von Anwälten gekriegt, die für Sony aktiv sind und Abmahnungen erteilen und Unterlassungserklärungen fordern.

Ausgelöst wurde die Sache wohl, als der Zoll Warensendungen aus Hongkong überprüft hat. Laut Heise ist Sony bei seiner Aktion äußerst kulant. Gefordert wird generell nur die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung in der man sich verpflichtet, keine Dinge mehr zu kaufen oder zu verwenden, mit denen sich die Playstation 3 knacken lässt.

Im Fall eines Verstoßes droht eine vertraglich festgelegte Strafe von mindestens 5.000 Euro. Unterzeichnern werden keine Abmahnkosten in Rechnung gestellt. Böse wird es allerdings für Unwillige, denen dann ein Gerichtsverfahren zwischen 2.500 und 4.500 Euro droht. Die geblechte Kohle für die Hack-Sticks sind die Betroffenen natürlich los.

Michael Nickles meint: Da haben die Betroffenen also noch mal halbwegs Glück gehabt. Bizarr bei der Sache ist gewiss, dass die "Hack-Sticks" alleine nutzlos sind, erst mit einer Software scharf gemacht werden müssen, worauf auch Heise hinweist.

Ob man im Fall eines Gerichtsverfahrens mit dieser Aussage allerdings rauskommt, ist zu bezweifeln. In welchem Ausmaß Sony Besteller erwischt hat, ist unbekannt. Schließlich ist zu bezweifeln, dass der Zoll jeden "USB-Stick" aus Hongkong abgreifen und überprüfen kann.

Und ohnehin sind die Hack-Sticks wohl Geldverschwendung, weil die Hacker längst an weiteren Methoden tüfteln die Konsole zu öffnen. So weit bekannt reicht zum Knacken inzwischen ja bereits ein Taschenrechner mit USB-Schnittstelle aus (siehe Playstation 3 mit Taschenrechner geknackt).

Sehr fraglich ist alllerdings, ob sich die illegale Hackerei überhaupt lohnt, da Sony auch anderweitig bereits Maßnahmen ergriffen hat. Der Hack funktioniert nur mit einer älteren Firmware-Version der Playstation 3.

So weit bekannt werden seit Oktober allerdings nur noch neue Spiele veröffentlicht, die eine aktuellere, noch ungeknackte, Firmware-Version verlangen.

meischder1 Thefttwo „boa leute warum noch diskutieren ? Es ist fakt das 1. Sachen wie Betriebsystem...“
Optionen
boa leute warum noch diskutieren ?

Das hier ist ein Forum. Was anderes macht man in einem Forum nicht. Wenn nein, klär mich bitte auf.

2. in den Sony ABG´s die du selber mit dem Kauf Akzeptierst steht klar drin dass du nicht an das Sony OS ran darfst !

Akzeptiere ich an der Kasse (...mit dem Kauf...) oder bei Amazon oder sonst wo die AGBs von Sony? Auch hier ein klares nein. Was nicht heisst dass du damit eine Art Freikarte zum Cracken der Software hättest. Nein, aber so wie du es darstellst stimmt es einfach nicht.

also allein der einzige verwendungszweck dieses Sticks ist in Deutschland verboten und kann sogar 5Jahre Haft geben !

Aha. Ein "Verwendungszweck" ist "verboten". Sehr aussagekräftig.

die AGB´s sind so gültig wie ein Fester Vertrag zwichen dir und Sony !

Nein. Die AGBs weisen dich lediglich auf die Bedingungen hin, in welchem Rahmen und Umfang der eigentliche Vertrag zustandekommt, geführt und beendet wird/kann/darf/soll. Jeh nach dem. Die AGBs haben aber nicht direkt etwas mit dem Vertrag zu tun. Sie beschreiben lediglich die Rahmenbedingungen und du akzeptierst sie bei Vertragsabschluss und damit werden sie Teil des Vertrags. (Wenn ich richtig informiert bin)

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen

Microsoft ist berechtigt, geflashte konsolen per überlastung an befehlen gebrauchs unfähig zu machen ( ROD )

Wieder unwahrscheinlich, das wäre das gleiche wenn ein namhafter Limousinenhersteller per SMS die Airbags bei überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auslösen "DÜRFTE" weil du die Karre vorher per Chiptuning "gecrackt" hast. Würd ich mal drüber nachdenken. Ausserdem würde mich interessieren wo das steht.

User wegen falschen benehmens online auf selbstbestimmte zeit zu verbannen ( meistens lebenslang )

Ach ja? Wie soll das gehen? Das will ich sehen wie jemand einen "User"...."Lebenslang" verbannen kann. Du meinst wohl seinen Account oder was auch immer. Das insteressiert den "User" aber nicht, der holt sich einen neuen Account und weiter gehts.

Nichts für Ungut, :-)
Grüße und schönes Wochenende allerseits!