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News: Klage wegen Markenrechtsverletzung

Facebook will Faceporn plattmachen

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Soziale Netzwerke werden selbsterklärend nicht nur für Geschäftskontakte sondern auch für private "Partnersuche" genutzt. Schmuddelkram ist gemäß der Nutzungsbedingungen der Betreiber allerdings in der Regel untersagt.

Diese Lücke will der Anbieter des spezialisierten Netzwerks "faceporn.com" schließen. Aktuell hat faceporn.com seine Webseite allerdings erst mal runter gefahren. Begründet wird das mit "unvorhersehbaren Umständen". Die Betreiber kündigen gleichzeitig an, dass sie bald wieder durchstarten werden um die beste "Porno-Seite" der Welt zu schaffen.

Hintergrund des vorübergehenden Stopps ist wohl Facebook. US-Presseberichten zufolge, hat facebook.com faceporn.com wegen Verletzung von Markenrechten verklagt und ist damit wohl durchgekommen. Laut Bericht der Computerworld hat Faceporn angeblich unter anderem das Facebook-Logo und Elemente des Facebook-Seitenlayouts recht unverfroren abgekupfert.

Aktuell lässt sich das kaum nachprüfen, da sich Seiten von Facebook.com anscheinend nicht mal im Google-Cache auffinden lassen. Allerdings ist es vermutlich bereits der Name der Porno-Seite, über die sich Facebook aufregt. In diesem Fall mag das vielleicht noch nachvollziehbar sein.

Facebook hat kürzlich allerdings bereits eine andere Webseite mit dem Namen teachbook.com verklagt, die ein soziales Netzwerk für Lehrkräfte ist. Begründet hat Facebook die Klage wegen Markenrechtverletzung damit, dass im Titel der Seite halt der Begriff "book" vorkommt (siehe Facebook erhebt Rechte an Book).

Michael Nickles meint: Was bei der Klage gegen Teachbook.com rausgekommen ist, ist noch unbekannt - das Verfahren läuft wohl noch. Das mit Faceporn.com lässt sich aktuell nicht beurteilen.

Ich hoffe auf jeden Fall, dass Facebook mit beiden Klagen scheitert. Rechte an gewöhnlichen Begriffen wie "Buch" oder "Gesicht" in einer URL zu erheben, ist schlichtweg absurd.

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Ma_neva Colonel Panic „So absurd ist es nicht. Es kommt hier nämlich auf die Kombination an. Faceporn...“
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Nabend,

ich finde das Mike da richtig liegt. Ansonsten kann man oder eine Firma bzw. Anbieter sich alles was alltäglich ist (z.B. Blau, rot, red,green, Home, Book, zwitschern, trällern usw. usw.) sich patentieren lassen wenn sie damit eine Web Seite aufmachen :-(, eigentlich unerhört überhaupt einen Anspruch auf solche Alltäglichkeiten und Normalitäten wie Sinnwörter, Wörter aus dem Sprachgebrauch ein Anrecht zu erheben oder überhaupt erheben zu dürfen und das ein Gericht so einen Anspruch überhaupt erwägt :-(. Sehr schlechte Rechtslage oder schlecht ausgebildete Gerichte?

Gruß
Manfred

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