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IP-Kameras

luttyy / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin Leutz,

hier mal der Unterschied zwischen Billig-IP-Kamera (unten) und hochwertiger IP-Kamera (oben).

Die Billigheimer (ca.70Euro) macht gleich schlapp und die hochwertigen halten die ganze Nacht mit eigener Hausbeleuchtung (kein IR)

Bei den beiden großen Bildern stehen die Kameras am gleichen Fenster zur gleichen Zeit. (beide W-LAN)

Also lieber mehr investieren und wirklich etwas sehen....

http://luttyy.de/Kamera1.JPG
http://luttyy.de/kamera2.JPG


Gruß
luttyy

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luttyy systemratgeber „ Ja darüber habe ich auch schon nachgedacht..... jedoch weiß ich nicht was...“
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Auszug aus Wikipedia:

Private Videoüberwachung [Bearbeiten]
Split Screen der Videoüberwachungsanlage im MVG Museum in München, 2007

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist.

Bei mir wird nur über Bewegungsmelder aufgezeichnet und das setzt ein Betreten meines Grundstückes voraus.

Weiterhin weise ich über eine permanente Laufschrift auf die Videoüberwachung Tag und Nacht hin.

Gruß
luttyy

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