Habe ich das doch gerade im Fernsehen gesehen...
http://www.taz.de/1/leben/musik/artikel/1/gema-kassiert-bei-martinszuegen-ab/
Das glaubt man doch wirklich nicht!
Gruß
luttyy
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die GEMA will doch gerade pauschal diese 56 Euro haben, als Lizenzvertrag falls der Kindergarten dann auch mal etwas urheberrechtlich geschütztes kopieren möchte.
Und genau das ist doch auch gut - sonst müsste der Kindergarten jeden Fall einzeln abrechnen und am Ende in der Summe noch viel mehr bezahlen! Wenn das immer noch nicht recht ist - auch kein Problem, dann muss man sich eben auf die vielzitierten "Traditionals" beschränken.
Außerdem erhält die GEMA auch Geld über die Pauschalen auf Drucker, Kopierpapier, Rohlinge usw.
Das Geld erhält die VG Wort, nicht die GEMA, außer bei den Rohlingen - bei letzteren geht es aber nicht um das Kopieren von Noten, sondern von Audiomaterial, und das ist nicht pauschal verboten.
Ich habe eine Abgabe auf CD-Rohlinge bezahlt, darf aber keine Audio-CD kopieren.
Darfst du zum privaten Gebrauch sehr wohl - siehe mawe.
Wer heute noch kopiergeschützte Audio-CDs kauft, hat einfach nur den Schuss nicht gehört und darf dafür dann auch gern bestraft werden.
Der andere Punkt ist, dass ich immer wieder über Künstler lese, die angeblich nie etwas von der GEMA bekommen haben.
Wenn du deine Werke bei der GEMA ordnungsgemäß anmeldest bekommst du auch Geld dafür.
Es kann allenfalls passieren, dass eine Ausschüttung von Tantiemen wegen Geringfügigkeit ausbleibt, weil der Verwaltungsaufwand in keinem gesunden Verhältnis zur Tantieme stünde. Das könnte bspw. passieren, wenn du im Rahmen einer Veranstaltung ein einzelnes 3-Minuten-Stück vor gerade mal 10 Leuten spielst. Das kann dem Künstler dann aber auch egal sein, ob ihm die GEMA einmalig EUR 1,73 überweist oder das gleich ganz unter den Tisch fallen lässt.
CU
Olaf
Und genau das ist doch auch gut - sonst müsste der Kindergarten jeden Fall einzeln abrechnen und am Ende in der Summe noch viel mehr bezahlen! Wenn das immer noch nicht recht ist - auch kein Problem, dann muss man sich eben auf die vielzitierten "Traditionals" beschränken.
Außerdem erhält die GEMA auch Geld über die Pauschalen auf Drucker, Kopierpapier, Rohlinge usw.
Das Geld erhält die VG Wort, nicht die GEMA, außer bei den Rohlingen - bei letzteren geht es aber nicht um das Kopieren von Noten, sondern von Audiomaterial, und das ist nicht pauschal verboten.
Ich habe eine Abgabe auf CD-Rohlinge bezahlt, darf aber keine Audio-CD kopieren.
Darfst du zum privaten Gebrauch sehr wohl - siehe mawe.
Wer heute noch kopiergeschützte Audio-CDs kauft, hat einfach nur den Schuss nicht gehört und darf dafür dann auch gern bestraft werden.
Der andere Punkt ist, dass ich immer wieder über Künstler lese, die angeblich nie etwas von der GEMA bekommen haben.
Wenn du deine Werke bei der GEMA ordnungsgemäß anmeldest bekommst du auch Geld dafür.
Es kann allenfalls passieren, dass eine Ausschüttung von Tantiemen wegen Geringfügigkeit ausbleibt, weil der Verwaltungsaufwand in keinem gesunden Verhältnis zur Tantieme stünde. Das könnte bspw. passieren, wenn du im Rahmen einer Veranstaltung ein einzelnes 3-Minuten-Stück vor gerade mal 10 Leuten spielst. Das kann dem Künstler dann aber auch egal sein, ob ihm die GEMA einmalig EUR 1,73 überweist oder das gleich ganz unter den Tisch fallen lässt.
CU
Olaf