Dachte, dies sei auch auf Antrag des Users/Urhebers gar nicht möglich, da sonst Zusammenhänge in Threads verloren gingen.
Nur ein "kleines" Versehen? :)
mfg :)
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Danke :)
Kurze Anmerkung hierzu:
Und ich muß eine fürchterliche Klage erwarten, weil ich sein Geschreibe als "Geschwätz" bezeichnet hat - was in seinen Kreisen wohl eine schlimme Beleidigung ist.
Das trifft so glaube ich nicht ganz zu, denn du hast IHN als Schwätzer bezeichnet, was einen kleinen aber feinen Unterschied macht!
Aber:
Mein PC-Duden spuckt zum Thema "Schwätzer" folgendes aus:
Erstens:
Schwät|zer, der; -s, - [spätmhd. swetzer] (abwertend):
1. jmd., der gern u. viel redet: der alte S. hört sich einfach gerne reden; er ist ein [dummer] S.
2. jmd., der schwatzt (3): dieser S. plaudert alles aus.
Zweitens:
Schwätzer (abwertend), Schwafler (abwertend), Salbader (abwertend), Schwadroneur (abwertend), Plaudertasche, Klatschweib (abwertend), Klatschbase (abwertend), Klatschtante (abwertend), Klatschmaul (salopp, abwertend), Faselhans (abwertend), Quasselstrippe (landsch., abwertend), Sabbler (nordd., abwertend), Quatschkopf (ugs., abwertend) · politisierender: Stammtischpolitiker, Kannegießer (abwertend); Lästerer; sprechen.
Ich nehme aber mal stark an, dass du Ersteres gemeint hast, und wo das eine Beleidigung in juristischem Sinne sein soll, muss mir bitte erst mal einer erklären! ;)
Anders sehe es "vielleicht" hiermit aus:
http://www.focus.de/finanzen/recht/bundesverfassungsgericht-es-gibt-auch-liebe-beleidigungen_aid_358845.html
Aber so drastisch war's ja gar nicht.
Erfolgsaussicht für AsagtB's Klage = 0 ;)
mfg :)