Verboten zwar nicht ganz, aber doch stark eingeschränkt: Demnach muss künftig ersichtlich sein, wie lange der aktuelle Preis gilt und ab wann der durchgestrichene höhere Preis verlangt wird. Ohne Erläuterung sei solche Werbung irreführend und damit verboten.
Da ich eine solche Erläuterung auf der Conrad-Seite nicht erkennen kann, werden sich die Abmahner wohl in der Tat freuen können.
Ganz etwas anderes: Nehmen wir einmal an, der Preis wäre in Ordnung, sei es, dass die Komponenten einzeln noch viel hochpreisiger wären oder aber der Preis deutlich niedriger. Was ist dann von der Checkbox mit der [x] Garantieverlängerung auf 48 Monate à 16 EUR zu halten? Würdet ihr das machen?
CU
Olaf