Guten Abend,
Ich wollte mal meine Webseite vorstelle und mir eure Kommentare anhören.
Wie findet ihr sie und was kann ich noch verbessern?
Es werden Kinofilme vorgestellt/diskutiert.
Die Seite ist nicht kommerziell!
Achja, die Seite heißt: http://www.myfilmvz.de
Danke!
Eigene Homepage vorstellen 2.056 Themen, 12.084 Beiträge
Noch ein Nachtrag.
Das Gesetz hat natürlich auch eine amtliche Begründung.
Hier der §5:
Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten § 5 TMG enthält die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in § 6 TDG geregelt sind. Diese werden unverändert übernommen. Allerdings enthält § 5 TMG die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus.
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Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.
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http://www.telemediengesetz.net/telemediengesetz-begruendung.html