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News: Billige Tricks und Betrügereien

Stiftung Warentest warnt vor ihren Testauszeichnungen

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Auszeichnungen der Stiftung Warentest sind für Hersteller ein Geldsegen. Denn: Verbraucher trauen den Noten der Testprofis. Fatal ist es natürlich wenn ein Produkt eine derart schlechte Note kassiert, dass es danach selbst Discounter nicht mehr in ihre Ladenregale stellen.

Entsprechend groß ist bei Herstellern die Versuchung, gute Testergebnisse der Stiftung Warentest raffiniert zu missbrauchen. Im Beitrag So tricksen die Anbieter kritisiert die Stiftung Wartentest den Missbrauch ihrer "Test-Logos" und erklärt die gängigen Maschen.

Im härtesten Fall schrecken Anbieter auch nicht vor unlauterer Werbung nicht zurück. Sie kleben sich einfach ein Siegerlogo der Stiftung drauf, obwohl niemals ein Test stattgefunden hat. Das ist laut Bericht der Stiftung Warentest bei der Online-Potenzmittelapotheke PillenVZ geschehen, die sich ein "Sehr gut "-Testlogo einfach selbst verliehen hat. So was sei allerdings nur ein Ausnahmefall, viel häufiger kämen Tricksereien vor.

Da werden beispielsweise gute Benotungs-Logos auf ein Produkt geklebt, dessen Vorgänger zig Jahre zuvor als gut bewertet wurde. Als Beispiel nennt die Stiftung Warentest ein Fahrradschloss, das bei Lidl für 5,99 Euro angeboten wurde. Dabei wurde das Ding als baugleich zu einem Schloss von Sekura beworben, dass zwei Jahre zuvor eine gute Testnote gekriegt hatte. Das Schloss für 5,99 Euro war allerdings vergleichsweise Schrott, hatte mit dem gut bewerteten Schloss nichts zu tun.

Beliebt ist auch die Masche, für ein gutes Produkt eine gute Note zu kriegen und es nach dem Test zu verändern, billiger zu produzieren, an der Qualität nachträglich einzusparen. Das hat die Stiftung Warentest beispielsweise bei der Nachprüfung von sechs Matratzen festgestellt, die ehemals mit gut bewertet waren. Die nachgeprüften Matratzen trugen zwar noch das Siegerlogo, hatten aber nicht mehr die gute Qualität.

Beschissen wird natürlich auch mit der "Schriftgröße". Die gute Note eines Logos ist zwar immer gut erkennbar, der Hinweis, von wann der Test stammt, aber oft nur winzig und unleserlich drunter gedruckt.

Die Stiftung Warentest stellt klar, dass Hersteller beim Verwenden von Testlogos natürlich die Nutzungsbedingungen einhalten müssen. Im Fall von Verstößen kann die Stiftung allerdings nicht selbst klagen, sondern das passiert durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Und genau da wird es bizarr.

Wenn ein Unternehmen Gewinne mit unlauterer Werbung erzielt, dann sieht das Wettbewerbsrecht eine Gewinnabschöpfung vor - die verdiente Kohle wird den Betrügern also weggenommen. Der Haken dabei ist allerdings, dass der Kläger nachweisen muss, dass der Gewinn wirklich nur wegen der unrechtmäßigen Werbung erzielt wurde.

Er muss natürlich eine Summe nennen und aus diesem Streitwert berechnen sich die Prozesskosten, die der Verlierer eines Prozesses tragen muss. Und keiner der klagt, will ein Vermögen riskieren.

So nennt die Stiftung Warentest als Beispiel einen Vorfall mit Matratzen bei Lidl. 2005 wurden Modelle mit einem Siegerlogo verkauft, das von einem veralteten Test aus dem Jahr 1998 stammte. Die Anwälte der Verbraucherzentrale schätzen den dadurch ergaunerten Gewinn auf rund 400.000 Euro.

Aus Angst vor den Prozesskosten wurde allerdings nur wegen 25.000 Euro geklagt. Lidl blechte schließlich die 25.000 Euro. Die kassierte wie üblich allerdings nicht der Kläger, also die Verbraucherzentrale, sondern sie wanderten in die Staatskasse.

Michael Nickles meint: Testsieger-Logo-"Beschiss" findet nicht nur bei Fahrradschlössern und Matratzen statt, sondern natürlich auch in der "Computerecke". Und oft ist es nicht mal echter Beschiss! Ein Beispiel findet ihr hier im Beitrag Surfstick-Anbieter - Kleingedrucktes eingedeutscht.

Da warb der Surfstick-Anbieter Klarmobil.de beispielsweise Ende 2010 damit, dass er von der Stiftung Warentest die Auszeichnung "Günstigste Flatrate für Notebook-Vielsurfer" gekriegt hat. Diese Auszeichnung fand allerdings im Mai 2010 statt.

Da sich die Tarife und Angebote der "Mobile Internet"-Anbieter praktisch täglich ändern, stimmte die Aussage des Logos Ende 2010 natürlich nicht mehr wirklich. Deswegen kann man Klarmobil.de keinen Betrug vorwerfen - die können ja nicht stündlich nachforschen, ob eine Testauszeichnung noch gültig ist oder nicht.

Vermutlich wäre es besser, wenn die Stiftung Warentest bei derlei kurzlebigen Dingen, besser ganz auf Tests oder Logos verzichten würde.

Alekom out-freyn „ Das kann man so pauschal nicht sagen. Mit dem Schloss kaufst Du nicht...“
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stimmt, man kann alles knacken, aber wenn ich schon von haus aus so ein billiges mir kaufe, dann brauche ich mich nicht wundern das es fast mit nem zahnstocher geknackt werden kann.

es gibt schlösser die kann man nur "sprengen" mittels wagenheber, aber wer hat schon so auf die schnelle einen wagenheber in seiner jackentasche :) (ja man hat das getestet)

und für die tour in den supermarkt ist das schloss in wenigen sekunden geknackt, das um 5,99€ :-)