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News: Gerichtliche Verfügung

Kinoportal kino.to wird in Österreich blockiert

Michael Nickles / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

In Österreich wurde jetzt die "Kinoplattform" kino.to unnutzbar gemacht, der österreichische Internetanbieter UPC wurde gezwungen, seinen Kunden den Zugang zu der umstrittenen Filmseite zu sperren.

Die Domain und IP-Adressen von kino.to müssen also blockiert werden. Die Klage gegen UPC ist natürlich als stellvertretend für alle Internetanbieter in Österreich zu sehen.

Ein direktes Vorgehen gegen die Betreiber von kino.to war nicht möglich. Denn: die sind soweit bekannt anonym, die Webseite wird in Russland betrieben.

Der Zwangssperre voraus ging eine erfolgreiche Klage des Vereins für Antipiraterie (VAP), die gemeinsam mit den österreichischen und deutschen Filmproduzenten Constantin Film, Satel Film und Wega Film beim Handelsgericht in Wien eingereicht wurde. Der VAP meldet die Sache natürlich als gewichtigen Erfolg für die Filmwirtschaft.

Der VAP legitimiert seine Vorgehensweise mit der sogenannten Unterlassungspflicht, die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht verankert ist. Internetanbieter müssen demnach handeln, sobald sie von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangen.

Für UPC-Kunden ist kino.to jetzt also erstmal weg. Es handelt sich bislang nur um eine einstweilige Verfügung. Ob die Blockade rechtlich bestehen bleiben darf, wird sich wohl durch ein Gerichtsverfahren entscheiden müssen.

Schimpfen tut auf jeden Fall schon mal die Dachorganisation der österreichischen Internetanbieter, die Internet Service Providers Austria (ISPA). Die kontert, dass die Jubelmeldungen des VAP verfrüht seien, das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen sei.

Man geht davon aus, dass die Verfügung des Handelsgerichts in den kommenden Instanzen revidiert wird. Die ISPA stellt klar, dass Internetanbieter nicht für transportierte Inhalte verantwortlich gemacht werden dürfen.

Michael Nickles meint: Um den Brei reden ist Schwachsinn: auf kino.to werden erbarmungslos Urheberrechtsverletzungen begangen. Ja - die "Kinofilme" sind nicht direkt auf den kino.to-Servern, es gibt dort nur Links zu anderen Servern, wo sie als Streams (vielleicht) angeguckt werden können.

Knallhart betrachtet ist kino.to eigentlich eine Scheißseite - die Wahrscheinlichkeit sich dort irgendeinen Malware-Dreck zu holen, ist ungleich höher, als einen Film zu erwischen. Auf Diskussionen, ob Urheberrechtsverletzungen okay sind, weil "Filme" zu teuer sind, habe ich schon lange keinen Bock mehr.

Das Problem ließe sich schon lange simpel lösen. Kassieren am Internet tun vor allem die Internet-Zugangsanbieter. Gäbe es keine Inhalte, würde niemand für einen Internetzugang blechen.

Die Internetanbieter sollten von ihren monatlichen Einnahmen einfach einen Brocken an die Rechteinhaber abgeben. Vielleicht würde eine "DSL-Flatrate" monatlich dann nicht mehr 25 Euro sondern 35 Euro kosten - aber dann wäre endlich Frieden.

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LOL. kongking
Jo! winnigorny1
Loopi© Olaf19 „...und in Hamburg sagt man: dennman.to :-D Cheers Olaf“
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...und in Hamburg sagt man: dennman.to :-D

Typisch Hamburger, immer "allns för notting" haben wollen ;-)

Beste Grüße
André
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