Dominique Strauss-Kahn ist wegen sexueller Belästigung eines Zimmermädchens, welches sein Zimmer aufräumen sollte, verhaftet worden.
Sagt mal -einige von Euch sind doch sicher sehr viel öfter als ich in Hotels unterwegs.
Ich habe es -auch in billigen 3-Sterne- Hotels- noch nie erlebt, das Zimmermädchen ein Zimmer allein betreten - immer zu zweit.
Allein kommt nur der Zimmerkellner.
Habt Ihr da andere Erfahrungen?
Jürgen
Off Topic 20.484 Themen, 227.595 Beiträge
Wie das im Fall DSK war, weis ich nicht
Ich habe mich sowohl im Start- Thread, als auch später mit Vermutungen dezent zurück gehalten - die Wahrheitsebene, die uns zugänglich ist, wird in keinem Falle der Tatsächlichen entsprechen.
Mich verwunderten nur dezente Einzelheiten - wie eben der alleinige Zutritt einer Hotelbediensteten in ein Zimmer, in dem sich noch ein Gast aufhielt und die anschließend vollkommen geräuschlos versuchte schwere Straftat.
Deshalb ohne Bezug auf Strauss-Kahn weiter:
Wenn jmd seine Selbstmordgedanken artikuliert, halte ich es für durchaus für gerechtfertigt ihn zu überwachen
Man kann als derjenige, der gerade die Macht ausübt, beliebige Gründe formulieren.
Die Behauptung oder auch nur der Verdacht des Verantwortlichen genügt vollkommen.
Aus reiner Vermutung, dass es so sein könnte, heraus, halte ich es hingegen für schwierig.
Das ist leichter, als dem Überwachten eine Straftat nachzuweisen. Denn dazu bedarf es keines Beweises - es genügt der Hinweis, das eine Überwachung aus Gründen der Sorgfaltspflicht als notwendig angesehen wurde.
Jürgen
Ich habe mich sowohl im Start- Thread, als auch später mit Vermutungen dezent zurück gehalten - die Wahrheitsebene, die uns zugänglich ist, wird in keinem Falle der Tatsächlichen entsprechen.
Mich verwunderten nur dezente Einzelheiten - wie eben der alleinige Zutritt einer Hotelbediensteten in ein Zimmer, in dem sich noch ein Gast aufhielt und die anschließend vollkommen geräuschlos versuchte schwere Straftat.
Deshalb ohne Bezug auf Strauss-Kahn weiter:
Wenn jmd seine Selbstmordgedanken artikuliert, halte ich es für durchaus für gerechtfertigt ihn zu überwachen
Man kann als derjenige, der gerade die Macht ausübt, beliebige Gründe formulieren.
Die Behauptung oder auch nur der Verdacht des Verantwortlichen genügt vollkommen.
Aus reiner Vermutung, dass es so sein könnte, heraus, halte ich es hingegen für schwierig.
Das ist leichter, als dem Überwachten eine Straftat nachzuweisen. Denn dazu bedarf es keines Beweises - es genügt der Hinweis, das eine Überwachung aus Gründen der Sorgfaltspflicht als notwendig angesehen wurde.
Jürgen