Hallo Nickles-Community
Es geht um folgendes Problem (spielt sich alles in Österreich ab - in Bezug auf Rechtslage etc)
meine Schwester hat einen Tarif bei A1 und hat die sogenannte Online-Rechnung aktiviert, heißt, sie bekommt keine Rechnung mehr am Papier sondern immer Online zum Anschauen auf ihrem A1-Benutzerkonto.
Jetzt hat A1 mit 4.4.2011 das Grundentgelt um 3€ angehoben wegen Mehrkosten bei 05er Nummern oder so....
Das wurde so durchgeführt, dass bei einem kleinen Kästchen auf dieser Online Rechnung (welches per Klicken erst aufgemacht wird und für Betrachtung der Rechnung nicht relevant ist) steht (nachdem man das dann aufgeklappt hat), dass das Grundentgelt ab 4.4.2011 automatisch angehoben wird, ausser man legt Widerspruch ein. Meine Schwester hat natürlich das Kästchen nicht geöffnet (ist ja immer da - bei jeder Rechnung und enthält nur infos wie deinen eigenen Namen Adresse etc also nix was einen interessieren könnte), diese Frist versäumt und sich jetzt mal gewundert, dass sie da mehr Geld bezahlt.
Soweit ich weiß gibt es doch ein Gesetz, welches besagt, dass solche Änderungen klar und eindeutig sichtbar angeschrieben werden müssen oder ?
und laut § 6. KSCHG (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen
ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist.
Soll heißen das so eine Klausel nicht zulässig ist. Meine Schwester hat sich natürlich bei A1 aufgeregt und wollte Einspruch erheben aber das darf sie laut A1 nicht weil sie ja noch minderjährig ist. Ich finde interessant, dass sie ihr Geld gerne nehmen aber Einspruch einlegen gegen sowas darf sie nicht...
Da ich schon 18 bin und mich doch ein bisschen besser mit solchen Dingen auskenne als meine Eltern habe ich mich jetzt mal im Internet umgelesen und dabei eben §6 KSCHG entdeckt. Kennt ihr weitere Schutzparagraphen dieser Art? Wisst ihr inwiefern vor allem die Platzierung dieser Info hinter einer Extrigen Textbox zulässig ist die grundsätzlich nicht relevant und immer vorhanden ist ? Was haltet ihr davon und wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen ?
Bitte vergesst nicht, dass es sich hier um die Rechtslage in Österreich handelt
lg Alex
PS: Hab grade gesehen falsches Forum - kann das bitte irgendwer in das richtige Handy-Forum verschieben ?? Bitte