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Arbeitsrecht (Betriebsgeheimnis)

violetta7388 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

endlich wieder einmal ein Urteil zum Schutze der Arbeitnehmer. Whistleblowing, in diesem Falle der Verrat von Betriebsgeheimnissen, führte zu einer Kündigung der Mitarbeiterin.

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat in diesen Tagen für die Mitarbeiterin entschieden und die fristlose Kündigung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Gut so, denn es ging im Kern um menschenunwürdige Missstände innerhalb der beklagten Klinik.

Details: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html

MfG.
violetta

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violetta7388 Max Payne „Nur dass der Knackpunkt in diesem Fall nicht der Verrat von Betriebsgeheimnissen...“
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Hallo Max Payne,
hallo Forum,

der AN handelt nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten, vielmehr kommt der AN in diesem Falle seinen bürgerlichen Rechtspflichten nach, Missstände dem AG anzuzeigen und gffs. auch pflichtgemäss zur Anzeige zu bringen. Ansonsten macht sich der AN mitschuldig.

Dies ist im weitesten Sinne auch der Urteilskern des EUMR.

Das einer Anzeige gegen den AG auch die Auflösung des Arbeitsvertrages folgt, muss (leider) jedem AN bewusst sein, denn spätestens jetzt ist das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien gestört. So die bisherige deutsche Arbeitsrechtssprechung, die nun aber nach dem EUMR-Urteil ebenfalls korrigiert werden muss.

Das EUMR hat dem AN bekanntlich eine Entschädigung von 15.000 € zugesprochen, was aus meiner Sicht allerdings ein Witz ist. Ein symbolischer Betrag eben.

Im übrigen darf durch den AG nicht fristlos gekündigt werden!

Ebenso ist eine Arbeitslosengeldsperre nicht zulässig, da insbes. kein Verschulden des AN vorliegt.

Jeder betroffene AN sollte sofort einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Eine Rechtsschutzvers. minimiert das Kostenrisiko, deckt jedoch nicht alle Fälle, z.B. Versagen des Versicherungsschutzes bei Betrug durch den AN.

MfG.
violetta





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