Das Scheinargument mit der eigenen Tochter ist aber nicht gerade zielführend. Eine 80-Jährige könnte sich ebensogut über eine 60-Jährige aufregen, schließlich könnte es ihre Tochter sein.
Entscheidend ist das Alter (und meines Erachtens auch die persönliche Reife). Bei heranwachsenden Straftätern wird auch auch zuerst über die Reife geurteilt, um anschliessend entscheiden zu können, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht greift. So sollte es vielleicht auch in Fällen wie diesem gehandhabt werden.
Unter 16 ist die Situation doch ohnehin klar und über 18 auch. Bleibt nur die Grauzone dazwischen. Jedenfalls bin ich nicht dafür, 16-Jährige pauschal das Recht auf Sex mit einem älteren Partner (oder gar Partnerin?) zu verwehren. Denn wer gesellschaftlich anerkannt alt genug zum Heiraten ist, der sollte auch alt genug sein, sich seine Sexualpartner selbst aussuchen zu können. Denn dazu gehören immer zwei.
NiNe