Das BVerwG hat gesprochen - endlich mal ein Lichtblick:
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr118.html
Gruß
Shrek3
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Selbst wenn ich mit meinem Computer ins Internet kann, ist er deswegen noch lange kein Rundfunkgerät. Auch kein "neuartiges", wie das so schön heißt.
Sprache hat schon etwas Entlarvendes. Allein an der Unbeholfenheit und Holprigkeit solcher Formulierungen sieht man die ganze Inkompetenz der Entscheidungsträger.
CU
Olaf