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Erstes Fragezeichen zur Wolke.

fröschl / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

im Juni habe ich fristgemäß ein 2008 gemietetes Online-Album gekündigt.
Vom Anbieter des Webspeicherplatzes wurde die Kündigung nicht bestätigt.

Eine Aufforderung zur Löschung der Webseite wurde bisher ignoriert.
Trotz Vertragsablauf ist die Webseite mit allen meinen Bildern, Impressum
und Kontaktdaten immer noch frei aufrufbar.

Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben und welche
Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite
geschlossen wird?

MfG

fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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angelpage fröschl „Hallo, die Website will ich nicht nennen. Der Anbieter hat in seinen AGB Strafen...“
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Ist doch Quark - wie soll Dir da jemand helfen? Der Verbraucherschutz? Der Datenschutz? Dein Anwalt? Ein Gericht? Nickles?

Um vertragliche Vereinbarungen durchzusetzen, dazu gehören auch eine Vertragslaufzeit, Kosten für Dich, Kündigungsformalitäten usw., will jeder Richter den Vertrag sehen.

Ansonsten kann ich schon singen: "Das Internet vergisst nie". Man kann aber selbst sehr viel tun, z.B. Nebelkerzen werfen.

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