http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13668390/Chinesische-Passanten-leisten-moralischen-Offenbarungseid.html
Das Kind lebt sicher nichtmehr. In China gibt es noch die Todesstrafe und kommt hoffentlich in diesem Fall auch zur Anwendung. Andy
Ist besser man schaut sich das Video nicht an.
http://www.stern.de/video/video-unfassbar-kind-in-china-wird-mehrfach-ueberfahren-und-niemand-hilft-1740251.html
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Dass aber Hass der Gewalt vorausgeht, ist ein Fakt.
Ist nicht der einzige und nicht der ursprüngliche Fakt.
Die Gier steht am Anfang.
Und was die Bestrafung von Verbrechern angeht:
Hohe Strafen -auch solche, die das Leben kosten- haben noch nie zu einem Rückgang der Kriminalität geführt.
Nichtsdestoweniger sind härteste Strafen für Verbrecher, die Straftaten aus Gleichgültigkeit, Gier, Fanatismus oder sonstiger moralischer Fehlbildung gegen Leib und Leben begehen, unbedingt erforderlich.
Denn damit schützt sich die sich selbst bewußte Menschheit gegen kranke Bedrohungen, muß sich ganz einfach schützen.
Ein äußerlich als Mensch erscheinendes Wesen, welches Menschen, wehrlose, schwache oder einfach als Opfer auserkorene Menschen tötet oder verletzt, hat keinen Anspruch auf Menschenrechte. Denn er stellt sich mit seiner Tat ganz bewußt außerhalb der Moral, die schon seit den Christlichen Geboten gilt.
Ein Raubtier -und sei es ein Hund- der einen Menschen tötet, wird eingeschläfert.
Nur die einzige Tatsache, das manche Raubtiere auf zwei Beinen gehen und ihre Opfer nicht mit den Zähnen, sondern mit Waffen töten, macht da keinen Unterschied.
Wenn man ein solches zweibeiniges Tier auch nicht tötet - so gehört es doch streng isoliert. Und das ohne Luxus. Zum Schutze der restlichen Menschen!
Jürgen
Ist nicht der einzige und nicht der ursprüngliche Fakt.
Die Gier steht am Anfang.
Und was die Bestrafung von Verbrechern angeht:
Hohe Strafen -auch solche, die das Leben kosten- haben noch nie zu einem Rückgang der Kriminalität geführt.
Nichtsdestoweniger sind härteste Strafen für Verbrecher, die Straftaten aus Gleichgültigkeit, Gier, Fanatismus oder sonstiger moralischer Fehlbildung gegen Leib und Leben begehen, unbedingt erforderlich.
Denn damit schützt sich die sich selbst bewußte Menschheit gegen kranke Bedrohungen, muß sich ganz einfach schützen.
Ein äußerlich als Mensch erscheinendes Wesen, welches Menschen, wehrlose, schwache oder einfach als Opfer auserkorene Menschen tötet oder verletzt, hat keinen Anspruch auf Menschenrechte. Denn er stellt sich mit seiner Tat ganz bewußt außerhalb der Moral, die schon seit den Christlichen Geboten gilt.
Ein Raubtier -und sei es ein Hund- der einen Menschen tötet, wird eingeschläfert.
Nur die einzige Tatsache, das manche Raubtiere auf zwei Beinen gehen und ihre Opfer nicht mit den Zähnen, sondern mit Waffen töten, macht da keinen Unterschied.
Wenn man ein solches zweibeiniges Tier auch nicht tötet - so gehört es doch streng isoliert. Und das ohne Luxus. Zum Schutze der restlichen Menschen!
Jürgen