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News: Schluss mit hoher Strafe für Kleinkram

Justizministerin will mehr Schranken für Massenabmahner

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine eigene Homepage im Internet kriegt jeder schnell und billig. Aber selbst eine noch so primitive eigene Webseite, kann fatale Folgen haben, zu einer finanziellen Katastrophe werden.

Das fängt beispielsweise bei der "Impressumspflicht" an. Laut Telemediengesetz muss jede Webseite ein Impressum haben aus dem hervorgeht, wer der Betreiber ist. Zu glauben, dass das nur Firmen tun müssen, ist ein fataler Irrtum.

Ohne Impressum dürfen wohl lediglich private Seiten sein. Und zwar welche, die so privat sind, dass ihre Inhalte nur "Familienmitgliedern" und "Freunden" per Passwort-Eingabe zugänglich sind.

Und selbst wer ein Impressum auf seine Seite macht, muss exakte Richtlinien einhalten. Der noch so geringste "Tippfehler" kann zu einer folgenschweren Abmahnung mit horrenden Kosten führen. Auch Personen und kleine Unternehmen, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, können ruckzuck wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht teuer abgemahnt werden.

Eine Chance hat man eigentlich nur wenn man seine Webseite (und auch jede spätere Änderung!) von einem sachkundigen Anwalt überprüfen lässt. Das ist natürlich teuer und für Privatpersonen meist kaum finanzierbar. Schlimm ist auch, dass sich Sachlagen permanent ändern können.

Bis Ende 2006 war es beispielsweise wettbewerbswidrig "Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" mit "UVP" abzukürzen, seit Ende 2006 ist es erlaubt (siehe www.internetrecht-rostock.de). Diverse Anwaltskanzleien haben sich auf derlei Abmahnungen von Internetseiten spezialisiert und kassieren auch bei noch so banalen "Fehlern".

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat jetzt verkündet, diesen Abmahn-Spezialisten das Handwerk zu legen beziehungsweise zu erschweren (siehe Sueddeutsche.de). Es soll bald ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der Abmahnungen für Trivial-Angelegenheiten für Anwälte nicht mehr lukrativ macht.

Angedacht sind mehrere Maßnahmen. Zum einen soll die zulässige Abmahnkostenhöhe reduziert werden. Weiter soll es abmahnenden Anwälten nicht mehr möglich sein, sich ein beliebiges "abmahnungsfreundliches" Gericht aussuchen zu können.

Und: Missbräuchlich Abgemahnte sollen einen eigenen Kostenersatzanspruch erhalten. Auch gegen Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen.

Michael Nickles meint: Abmahnungen. Den wenigsten ist klar, was sich hinter den Kulissen in diesem Land abspielt. Ein Beispiel: Ein Blogger, schreibt etwas Negatives über eine Firma und es ist die Wahrheit. Die Firma mahnt den Blogger dann wegen Rufmord ab.

Dabei wird ein beliebiger absurder Streitwert festgelegt. Beispielsweise 500.000 Euro. Damit ist jede Anwaltsrunde elend teuer. Bereits die erste Reaktion mit einem Anwalt, treibt den Blogger ins finanzielle Aus.

Geht es vor Gericht summieren sich die Kosten ins theoretisch Unendliche. Der Blogger darf "Jahre" lang kämpfen um zu beweisen, dass er die Wahrheit geschrieben hat. Die dabei anfallenden Anwalts und Gerichtskosten (die vorgestreckt werden müssen), kann sich ein "normaler Mensch" nicht leisten.

Kurzum: eine Firma mit viel Kohle, kann ein kleineres Unternehmen oder eine Einzelperson mühelos in den Bankrott prozessieren – auch wenn sie im Unrecht ist.

Xdata marinierter „Die erste Abmahnung sollte entweder kostenfrei sein, oder genau so viel kosten,...“
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"Massenabmahnanwälten gehört das Handwerk gelegt, Berufsverbot und gut ist."

Treffender kann man es nicht sagen.

Wobei mehr Schranken vornehm formuliert ist.
Bisher existiert ja keine Schranke.