alle weile kommt ja immer was "neues" raus, und schon stehen die leut schlange vorm geschäft.
ich kenne leute, die aber immer noch mit TV-Röhre gucken, kassettenplayer haben, und mit einem mittelalterlichen handy telefonieren.
den leuten ist es wichtiger, das der kühlschrank voll ist !
neulich, im gasthaus, e-media, eine zeitschrift über internet, elektronikszeugs....ge bitte 95% von dem braucht kein mensch
ich versteh noch immer nicht was am ipad so toll ist! oder die ebooks! wenn der saft ausgehst bist im ar*** daheim, mit nem buch nicht!
oder liest wirklich jeder 20 bücher unterwegs?...im urlaub?....da hab ich was besseres zum tun!
und wozu dienen die "clouds" um himmelswillen, das ich meine daten auslagern kann?...welcher depp gibt scho "heikle" daten auf sowas?
also je älter ich werde, desto knausriger werde ich mit meinem geld und hinterfrage 20x ob ich das wirklich brauche, ein günstiges spiel um 2,49€?..in der krabbelkiste..nein danke...brauch ich nicht!
und wer braucht bitte 3 verschiedene handys? der 18 jährige lehrling?...also bitte!
klar, mit so einem denken bist du ein feind einer jeden konsumorientierten gesellschaft. macht nichts, bleibt mir mehr geld übrig! :-)
das argument mit arbeitsplätzen zieht auch nicht, weil die sind ja immer gefährdet, firmen schreiben gewinne aber die arbeitslosenzahlen steigen! für mich unverständlich das firmen JEDES jahr gewinne machen können. also ende nie von der fahnenstange. klar..wenn jeder haushalt 3 oder mehr handys braucht. du meine güte!
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Die Anzahl derer die allein von ihrer Arbeit nicht mehr leben können ("Aufstocker") die steigt jedoch ganz eindeutig...
Selbst einen Rechtsanwalt kann das treffen. Aber immerhin kann dieser dann den Kaufpreis einer Robe als tatsächliche Ausgabe abgesetzt werden, wenn er Hartz IV-Leistungen bezieht!
Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin schafft Klarheit. Die Anschaffung einer Robe kann vom Einkommen eines Rechtsanwaltes der Hartz IV bezieht als tatsächliche Ausgabe abgesetzt werden....usw...
Soviel dazu!
Gruß
K.-H.
Selbst einen Rechtsanwalt kann das treffen. Aber immerhin kann dieser dann den Kaufpreis einer Robe als tatsächliche Ausgabe abgesetzt werden, wenn er Hartz IV-Leistungen bezieht!
Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin schafft Klarheit. Die Anschaffung einer Robe kann vom Einkommen eines Rechtsanwaltes der Hartz IV bezieht als tatsächliche Ausgabe abgesetzt werden....usw...
Soviel dazu!
Gruß
K.-H.