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Verkehrsrecht Parken im angeblichen Parkverbot

Systemcrasher / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?

Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.

Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.


dirk42799 gelöscht_101060 „Servus, da wirst du am besten einen Anwalt fragen müssen - was ich aber noch...“
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lokale Ankündigung hinsichtlich eines Parkverbotes im Amtsblatt
Sowas wäre nicht wirksam.
Neu eingerichtete Park-/Halteverbotszonen müssen nach BVerfG-Rechtsprechung 72 h vorher durch Schilder an der betreffenden Stelle angezeigt werden.

Da kann es dann aber z.B. (auch wenn hier gerade konkret nicht zutreffend) denjenigen treffen, der die Kiste abstellt, zwei Wochen verreist und nach Rückkehr sein Auto beim Abschlepper auslösen muß.
Ist hart, aber rechtlich sauber...

Zur Sache hier: die Gründe sind vielfältig.
Mich hat man in Rheinbach (bei Bonn) mal aufgeschrieben wegen Parkens im Halteverbot. Auf der Knolle (auf Thermopapier inkl. Bankverbindung) stand auch eine Tel.nr., die ich direkt angerufen habe. An der Kreuzung in Sichtweite standen 3 Halteverbotsschilder, nur nicht für die Straße, auf der ich parkte. Aber: bei Einfahrt in das Gebiet stand an der Einfahrtsstraße ein Schild mit dem Hinweis einer Parkverbotszone. Daß das an besagter Kreuzung mit 3 und nicht mit 4 Schildern noch einmal "aufgefrischt" wurde, ändert nix daran, daß ich trotzdem falsch geparkt hatte.
Ärgerlich, aber 5 EUR...

Gruß,
Dirk