Um Urheberechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen fordern die Rechteinhaber seit geraumer Zeit drastische Maßnahmen. Da sich die Anbieter "illegaler Downloads" kaum direkt packen lassen, wird alle Weile versucht, die Internet-Anbieter zu zwingen, illegale Datentransport-Dienste zu sperren.
Und alle Weile klappt diese Vorgehensweise. In Belgien hat es die Urheberrechtsinhaber-Vereinigung Sabam geschafft, den Internet-Anbieter Scarlet per Gerichtsentschluss zum Filtern rechtswidriger Inhalte (in diesem Fall wohl Musikdateien) zu zwingen. Das Urteil wurde jetzt vom europäischen Gerichtshof gekippt.
Dessen Begründung: einen Internetanbieter zum Filtern von Inhalten zu zwingen, verstößt gegen die Grundrechte der Europäischen Union. Der belgische Kläger hatte unter anderem gefordert, dass der Provider die Datenübertragungen gängiger P2P-Tauschbörsensysteme sperren muss.
Über solche Tauschsysteme werden wohl vorwiegend aber nicht ausnahmslos "illegale" Inhalte transportiert. Derlei Filter und Sperren bewirken also zwangsläufig, dass auch zulässige Kommunikation blockiert wird. Und es droht bei Filternechanismen immer, dass sie für beliebige Zwecke missbraucht werden können.
Michael Nickles meint: Dieses Urteil wird von Vielen gelobt, weil es richtungweisend ist, da auch nationale Gerichte dieser Entscheidung folgen werden. Vor allem freuen sich natürlich auch die Internetanbieter, für die Filter und Sperren kostspieligen technischen Aufwand und sauere Kunden bedeuten.
Bislang gibt es ja noch keinen wirklichen Plan, wie Internetsperren sauber funktionieren könnten und wer die Kosten für ihren Betrieb trägt. Den Richtern ging es allerdings wohl weniger darum, Urheberrechtsverletztern freie Bahn zu verschaffen.
Ein Kernpunkt war wohl, dass Internetanbieter beim Filtern auch die IP-Adressen von Nutzen erfassen müssen und diese Daten als schützenswert, weil personenbezogen, gelten. Ob IP-Adressen wirklich personenbezogen sind, ist allerdings unverändert eine umstrittene Sache.