Wo steht in der Verfassung geschrieben, das ausländische bewaffnete Einsatzkräfte den Schutz der Bürger in Deutschland übernehmen sollen?
Vertrag von Lissabon, Art. 87 ff. AEUV (
http://dejure.org/gesetze/AEUV/87.html)
Aber, wie gesagt: Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen bleibt ausschließlich den zuständigen einzelstaatlichen Behörden vorbehalten (Art. 88 AEUV). Polizeiliche Exekutivmaßnahmen wie Anhaltungen, Festnahmen, das Tragen von Dienstwaffen oder die Einsichtnahme in das Strafregister dürfen nur von Sicherheitsbeamten des jeweiligen Staates ergriffen werden.
In dem verlinkten Artikel kann ich keinen Hinweis darauf entdecken, dass die rumänischen Polizisten bewaffnet sind.
Übrigens tummeln sich hier im Süden viele "Exil-Italiener". Da ist es gang und gäbe, dass die hiesige Polizei von italienischen Kollegen (Mafia-Experten) unterstützt wird, weil die ihre Pappenheimer und deren Organisationsstrukturen bestens kennen.