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News: 60 Richtlinien, schwer kapierbar

Verbraucherzentrale mahnt Google wegen neuen Nutzungsbedingungen

Michael Nickles / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Am ersten März hat Google seine Datenschutz- und Nutzungsbedingungen geändert (siehe Datenschutzerklärung). Dabei geht es einerseits um wenig, andererseits um sehr viel.

Wenig, weil Google nicht mehr Daten ausspäht als bisher. Viel, weil Google die gesammelten Daten aus unterschiedlichen Bereichen, seinen Diensten, verknüpft auswertet. Nutzt jemand beispielsweise Googles "soziales" Netzwerk Google+, dann können dort angegebene private Daten mit den Suchanfragen eines Nutzers verknüpft werden.

Google kennt seine Nutzer damit präziser und das ist entscheidend um Werbung effektiver (und teurer) verkaufen zu können. Googles Modernisierung der Spielregeln hat Datenschützer zum Aufschreien gebracht, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und Google abgemahnt.

Nicht weniger als 23 Klauseln kritisieren die Verbraucherschützer als rechtswidrig. Dem VZBV geht es vor allem um die schwammige Formulierung vieler Klauseln und ungemessene Benachteiligungen der Nutzer. Googles Neufassung bündelt 60 verschiedene Richtlinien, der Text sei gespickt von Begriffen wie "möglicherweise", "gebenenfalls" und "unter Umständen".

Dadurch soll es für Verbraucher zu schwer kapierbar sein, auf was sie sich beim Akzeptieren den Bedingungen eigentlich einlassen. Die Abmahnung wurde bereits am Freitag durchgeführt, Google hat jetzt bis zum 23. März Zeit eine Unterlassungserklärung abzuliefern.

Michael Nickles meint: Wie kapierbar oder unkapierbar die Nutzungsbedingungen sind, ist doch völlig schnuppe. Die Masse der deutschen Internetnutzer wird weiter "googeln" - egal welche Konsequenzen das hat.

Zudem sind es die deutschen Verbraucher doch sowieso gewohnt, dass winzig gedruckte Nutzungsvereinbarungen bei jedem "Mist" kilometerlang und unkapierbar sind. Google verdient auf jeden Fall großes Lob dafür, dass die neuen Nutzungsbedingungen überhaupt so ausgiebig mitgeteilt, darauf hingewiesen wurde.

Denn: der ganze Datenkrempel ist doch ehe schon bei Google, sie hätte ihn auch "einfach so" neu auswerten können.

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primavera1 Joerg69 „Wieso paranoid? Web-Seiten können auslesen, welche Hard- und Software Du nutzt,...“
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Meines Wissens können Webseiten IP (und darüber in etwa den Nutzungsort) und Betriebssystem auslesen.

Weiß jemand, ob bzw. unter welchen Umständen sie Seriennummer(n) meines Rechners oder welcher Hardware auch sonst immer auslesen können?

Das würde ich für datenschutzrechtlich sehr bedenklich halten, sofern ich dem nicht zugestimmt habe - nur:
Wer weiß heutzutage schon, durch welche Handlungen man indirekt auch sowas zustimmt...

Gruß - primavera

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