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News: Spotify entfacht Diskussion

Können private Audio-Aufnahmen verboten werden?

Michael Nickles / 53 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit der Novellierung des "Urheberrechtsgesetzes" ist es in Deutschland verboten einen Kopierschutz zu umgehen. Bereits wer Anleitungen veröffentlicht, wie ein Schutz geknackt werden kann, macht sich strafbar. Privatkopien sind allerdings weiterhin erlaubt, so man dabei keinen kommerziellen Hintergedanken hat.

Mit Auftritt des neuen Musikportals Spotify (siehe Spotify - Neuer Musik-Streaming-Dienst gestartet), kocht jetzt wieder mal die Diskussion auf, in wie weit man derlei teils kostenlose Dienste legal nutzen darf.

Konkret geht es ums Aufnehmen von Musik, die man mit Spotify anhört. Im kostenlosen Betriebsmodus, kann bei Spotify nur live gehört werden, es werden "Audio-Streams" empfangen. Ein Speichern von Musikstücken geht erst ab Premium-Mitgliedschaft für 10 Euro pro Monat.

In den Nutzungsbedingungen von Spotify steht ausdrücklich drinnen, dass es verboten ist, die Audio-Sendungen aufzuzeichnen. Die entsprechende Passage steht in Abschnitt 13.i der Nutzungsbedingungen. Hier der Auszug:

13. Nutzungsbeschränkungen: Zur Vermeidung von Missverständnissen akzeptieren Sie, dass Sie nicht berechtigt sind (wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist): i.Teile der Spotify-Anwendersoftware oder des Spotify-Services oder seiner Inhalte (unter anderem einschließlich von Musiktiteln, Bildern und Texten) zu kopieren, zu reproduzieren, zu „rippen”, aufzunehmen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder sonst in einer Weise zu verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist;

Rippen und aufnehmen ist also verboten.

Michael Nickles meint: Erstmal was Generelles zu Spotify. Das Ding stinkt mir inzwischen aus mehreren Gründen. Zu allererst mal, weil es sich bei der Installation in Autostart einträgt, bei jedem Hochfahren von Windows startet. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich bei der Installation gefragt wurde, ob ich das haben will.

Das Ausschalten von Autostart ist bei den Spotify-Einstellungen "versteckt" - man muss ganz runter scrollen. Auch passiert es bei mir, dass der "Klicke hier um eine Playlist zu erstellen"-Hinweis, öfters am Bildschirm "kleben" bleibt, sich nicht von anderen Fenstern verdecken lässt.

Und vorhin ist mir Spotiy mit einem blöden Systemfehler komplett zusammengekracht. Ein permanent erscheinender nerviger "Problemhinweis"-Dialog verschwand erst nach Neustart der Kiste. Ich muss an dieser Stelle einräumen, dass ich Spotify unter Windows XP verwende.

Zum Thema "Aufnehmen". Inzwischen gibt es zig Juristen die im Netz über dieses Spotify-Thema berichten. Unterm Strich gilt: Alles was man sehen und hören kann, das kann man irgendwie auch aufnehmen. Insbesondere bei einem Audio-Stream gibt es eigentlich keinen Kopierschutz.

Man verwendet beispielsweise einfach eine kostenlose Audio-Software und stellt die so ein, dass sie einfach das aufnimmt, was gerade aus den PC-Lautsprechern zu hören ist. Alle Details dazu sind im Rahmen dieses Artikels beschrieben: PRAXIS: Analoge Musikschätze retten, gratis digitalisieren.

Tatsache ist auf jeden Fall, dass das "Aufnehmen/Rippen" laut Nutzungsbedingung von Spotify verboten ist. Welchen Sinn dieses Verbot haben soll, ist allerdings nicht kapierbar. Vermutlich hat Audacity diese Klausel nur drinnen, um Partner aus der Musikindustrie zu beruhigen.

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RogerWorkman Michael Nickles „Können private Audio-Aufnahmen verboten werden?“
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Hinter deiner headline verstehe ich was anderes. Private Audioaufnahmen sind z.B. Aufnahmen vom Babygeschrei des eigenen Kindes oder das Vogelgezwitscher von den Meisen auf dem baum. Auch private Aufnahmen von selbst gespielter Musik gehört dazu.

Anders sieht es aus, wenn man selbst Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Aufführungen oder Konzerten macht. Das bedarf der Genehmigung des Künstlers und/oder auch des Veranstalters. Da wird richtig Schindluder getrieben, Handyfilme, Geheimsessions von Bands sind sehr beliebt. Früher erschien mal eine weisse "Schwarzpressung" von Emerson Lake+Palmer, pictures of exihibition. Grottenübler Klang, aber erzielt noch heute gigantische Sammlerpreise. Seinerzeit konnte sich ein Künstler sehr schwer dagegen wehren.

Heute ist das anders. Wo jeder klaut, kopiert, rippt und nichts dafür bezahlen will. Mehrere TB Musikarchive wechseln, ergänzen sich von Hand zu Hand unter "Freunden". Wer von diesen Freunden hat überhaupt so viel Zeit 100000 Stunden Musik zu hören. Es geht auch nicht ums Hören geliebter Musik, sondern ums BESITZEN. Wer glasklar auf der Strecke bleibt, das sind die Künstler. irre viele illegale downloads, aber keine CD verkauft.

Selbst die illegale CD-Musikmafia auf Flohmärkten sind kaum noch anzufinden. Man bekommt ja alles gratis im Netz. Wie Karheinz so schön sagt, AGB's sind egal, das in diesem Land bestehnede Gesetz regelt, was erlaubt ist und was nicht. Eindeutige Antwort zu Deiner Frage: Nein !

Jeder hat seine Vorlieben. Ich höre sehr viel Internetradio im Netz. Für die Nutzung bezahle ich Gema-Gebühren. Egal, was man von der Gema hält, es ist mein Beitrag für die Künstler. Mittlerweile bekomme ich eine gigantisches Senderangebot von rund 20000 Programmen rein. Da ist für jedes Geschmäckle was dabei. Übrigens, auch Diese Musik kann man für die private Nutzung legal aufnehmen.

Mir ist dein Thread zu durcheinander und wirft vielfältige Themen auf. Rechtsfragen, Technische probleme, AGB's. Eigentlich hast du schon alles selbst im ersten Satz beantwortet: Seit der Novellierung des "Urheberrechtsgesetzes" ist es in Deutschland verboten einen Kopierschutz zu umgehen. Bereits wer Anleitungen veröffentlicht, wie ein Schutz geknackt werden kann, macht sich strafbar. Privatkopien sind allerdings weiterhin erlaubt, so man dabei keinen kommerziellen Hintergedanken hat.

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