Hallo Freunde,
ich hab da mal eine Frage wegen der Frachtkosten bei gewerblichen Partnern.
Ich bin Unternehmer und habe telefonisch etwas bei einem Händler bestellt. Es war ein Serienprodukt aus dem Katalog, keine Sonderanfertigung
Das Teil kam auch prompt, konnte von mir aber nicht verwendet werden.
Das Teil kam mit der Spedition auf einer Palette.
Habe dann den Lieferanten angerufen, er möge das Teil wieder abholen.
Macht er nun auch.
Wie ist es mit den Frachtkosten? Sind wohl über 100,00€ und das Teil selbst kostet ca. 135,00 €. Trägt der Lieferant diese Kosten?
LG Dieter
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich bin Unternehmer und habe telefonisch etwas bei einem Händler bestellt.
Dann kannst Du das "Fernabsatzgesetz" in der Pfeife rauchen - das gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe.
Das Teil kam auch prompt, konnte von mir aber nicht verwendet werden.
Wenn das Teil mangelhaft war, gilt § 439 (2) BGB auch für Dich:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Sollte die Ware dagegen mangelfrei sein, sodass es der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dass Du das Teil nicht verwenden kannst, wirst wohl Du die Kosten der Rücksendung tragen müssen. Die Regelungen zu Fernabsatzverträgen sind - wie oben geschrieben - im Falle des zweiseitigen Handelskaufs nicht anwendbar.
Dann kannst Du das "Fernabsatzgesetz" in der Pfeife rauchen - das gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe.
Das Teil kam auch prompt, konnte von mir aber nicht verwendet werden.
Wenn das Teil mangelhaft war, gilt § 439 (2) BGB auch für Dich:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Sollte die Ware dagegen mangelfrei sein, sodass es der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dass Du das Teil nicht verwenden kannst, wirst wohl Du die Kosten der Rücksendung tragen müssen. Die Regelungen zu Fernabsatzverträgen sind - wie oben geschrieben - im Falle des zweiseitigen Handelskaufs nicht anwendbar.