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mumpel1 Andreas42 „Hi! Aus den wenigen ernstzunehmenden Nachrichten7berichten zu...“
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Hallo!

Anders verhält es sich, wenn man nur Zeuge in einem Prozess ist. Dann hat man kein Aussageverweigerungsrecht und kann unter anderem mit Bußgeldern oder Beugehaft belegt werden

 

Dann macht man eben von §55 StPO gebrauch.  Demnach darf man die Aussage verweigern, wenn man sich selber einer Straftat bezichtigen würde. Ob das intelligent ist müssen andere beurteilen.

 

Gruß, René

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