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News: Beschlagnahmte Platten geclont

Megaupload - hat FBI Beweise illegal beschafft?

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Als ob sich die US-Regierung beziehungsweise das FBI im Fall Megaupload nicht schon genug blamiert hätte. Aufgrund von Verfahrensfehlern steht das angestrebte Gerichtsverfahren gegen Megaupload-Betreiber Kim Schmitz ohnehin schon auf der Kippe.

Die neuseeländische Justiz kommt Schmitz zunehmend entgegen. Er darf sein Luxusanwesen wieder bewohnen und die elektronische Fußfessel ist auch schon weg, weil angeblich keine Fluchtgefahr mehr besteht (siehe Megaupload - Prozess ist vermutlich gelaufen). Jetzt hat stuff.co.nz berichtet, dass sie das FBI offensichtlich noch eine ganz besonders "krumme" Nummer geleistet hat.

Bei der Festnahme von Kim Schmitz wurden auf dessen Anwesen unter anderem zig Server beschlagnahmt. FBI-Agenten sollen die Inhalte von Festplatten dupliziert und mit dem Express-Luftfrachtunternehmen FedEx in die USA geschafft haben.

Solche Beweismittel dürfen wohl erst nach richterlicher Genehmigung außer Landes geschafft werden. Es scheint in diesem Fall aber einen juristischen Dreh zu geben. Die Regel gilt wohl nur für "greifbare" Beweisstücke und duplizierte Daten sind keine "Gegenstände".

Michael Nickles meint: Im August findet die "große Anhörung" statt, bei der es um die Auslieferung von Kim Schmitz in die USA geht. Was soll dabei rauskommen? Gefeuert aus allen Rohren haben bislang eigentlich nur die Megaupload-Anwälte.

Aus Richtung der USA kam bislang überhaupt keine nennenswerte öffentliche Reaktion. Zudem hat die neuseeländische Justiz die USA aufgefordert, das Beweismaterial auszupacken. Auch da ist bislang nichts passiert.

Und wie schon in der vorangegangenen News zur Sache festgestellt: bereits das "Anhörungsverfahren" kann sich in diesem Fall in die Unendlichkeit strecken. Die Kimble-Fans brüllen natürlich schon längst, dass die Zeit reif ist, dass Megaupload seinen Betrieb wieder aufnimmt.

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presla taste1984 „hallo ! der hat doch deutsche stadtsbürgerschaft also wird...“
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der hat doch deutsche stadtsbürgerschaft also wird nicht ausgeliefert

nur wenn er sich in Deutschland befindet!

Er ist Deutscher in NZ;sprich:kein Neuseeländer,der vermutlich nicht an eine fremde Staatsmacht ausgeliefert werden würde!

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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