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News: Mildes Urteil

Kino.to - 4,5 Jahre Knast für Chef

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Jahr nach der Schließung des Movie-Portals kino.to ist jetzt der Hauptdrahtzieher verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Zuvor hatten bereits weitere Betreiber und Mitgründer von kino.to Haftstrafen von rund drei Jahren kassiert.

Auch im Fall des jetzt verurteilten 39jährigern "Bandenchefs" haben die Richter mildernde Umstände wegen Geständigkeit eingeräumt. Die eingenommene Kohle ist der Betreiber ebenfalls los. Es geht dabei um rund 3,7 Millionen Euro, die er durch Werbung eingenommen hat.

Eine recht gute Zusammenfassung der Geschichte von kino.to findet sich beim Spiegel: Geschäft mit Raubkopien - Wie kino.to Millionen verdiente. Darin wird auch deutlich angerissen, dass mit der Verurteilung der kino.to Betreiber wohl nur die Spitze des Eisbergs getroffen wurde.

Es gibt wohl noch einige gewichtige Drahtzieher im Hintergrund. Auffällig ist laut Spiegel, dass eine bestimmte Firma Millionen Euro für Werbung bei kino.to bezahlt hat. Und: dass bei kino.to auch dubiose Internet-Abzocker und Abofallen-Profis gern gesehene Kunden waren, ist auch kein großes Geheimnis.

Der Fall kino.to ist gewiss noch nicht abgeschlossen. Auch gegen die Werbevermarkter die für kino.to tätig waren, geht die Justiz inzwischen vor und hat erste Verhaftungen vollzogen. Auch darüber wurde vom Spiegel ausführlich berichtet Werbevermarkter von kino.to verhaftet.

Michael Nickles meint: Die "Generation kostenlos" brüllt jetzt natürlich wieder laut, dass die scheiß Content Mafia gewonnen hat. Und: dass "Kinderschänder" und "Vergewaltiger" weniger bestraft werden als der Arme Kino.to-Boss, der nur als "Robin Hood" alle Armen kostenlos mit Filmen versorgt hat.

Der Mann war kein Robin Hood. Er ist ein Verbrecher.

Kino.to wurde schamlos betrieben um Geld zu machen. Es ging nicht um einen guten Zweck. Und: es wurde dort kein Trick ausgelassen um Leute abzuzocken (Stichwort Abofallen). Es wird gewiss spannend, was da noch in Punkto "Drahtzieher" rauskommt.

Kino.to haben es halt nicht clever genug gemacht. Ein Geschäftssitz in Hongkong und Abchillen in Neuseeland wäre schlauer gewesen.

Ich weiß, dass ich mich mit meiner Meinung unbeliebt mache. Drum nochmals: ich verteidige Privatkopien. Und niemand soll von einer "Abmahnindustrie" ruiniert werden, weil er ein paar Musikstücke wo runtergeladen hat.

Dass sich aber einer an der Arbeit anderer schamlos bereichert, das geht nicht. Drum war das Urteil (für das bislang wohl größte Urheberrechtsverbrechen in Deutschland) sehr milde.

Bei guter Führung kommt er ehe in zwei Jahren aus. Und wenn er schlau genug war, ein paar Milliönchen auf die Seite zu schaffen, hat er ausgesorgt.

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... Siegfried9516
Karlheinz5 T6T8 „Habe ich das behauptet? Doch, kannst Du. Ein Architekt baut...“
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Was genau stellst Du Dir denn vor? Angenommen, ein Werk kann erst nach 15 Jahren im Verkauf die Kosten seiner Entstehung wieder einspielen, weil der Markt keine höheren Preise zulässt

Das ist doch sehr einfach. Dann liegt einfach keine ausreichende Nachfrage am Markt vor, dann produziert man den Schrott halt erstgar nicht. Genau so wie es bei matteriellen Gütern auch ist. 

darf ein z.B. Vermieter von Baumaschinen seine Maschinen nach einiger Zeit nicht mehr gegen Geld vermieten

 Der kann seine Baumaschine auch nur 1x vermieten und muss dann warten bis sie wieder da ist.

Als Schöpfer ist man idR Eigentümer seines Werkes. Mit seinem Eigentum darf man hierzulande nun mal machen was man will.

 Genau und was sagt das GG dazu?:

Art. 14:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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