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News: Schlachtbank optimiert

Bundesregierung winkte Gesetz zum Verkauf der Bürger durch

Michael Nickles / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Facebook macht es vor, wie man den Datenschutz in die Tonne schmeißt und Menschen gnadenlos ausschlachtet. Die deutsche Bundesregierung macht es in noch dreckigerem Ausmaß nach.

Es geht um die Einwohnermeldeämter. Schon seit geraumer Zeit ist bekannt, dass die unsere Meldedaten für richtig fette Kohle an die Industrie weiterverkaufen. Eine Adresse in Berlin bringt angeblich bis zu 5 Euro, eine in München bis zu 15 Euro. So war es zumindest laut einem Bericht des ZDF-Magazins WISO im Oktober 2010 (siehe Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen).

Beim Verkauf der Bürger gab es aber ein kleines (theoretisches Problem). In den Formularen der Einwohnermeldeämter kann man dem "Weiterverkauf" seiner Daten widersprechen. Diese Widerspruchsmöglichkeit wurde am Freitag im Bundestag abgeschafft, beziehungsweise trickreich ausgehebelt.

Dazu wurde das sogenannte Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens durchgewunken. In einem vorherigen Entwurf des Gesetzes war es angeblich geplant, den Datenschutz der Bürger zu verbessern, berichtet die Zeit. In diesem Entwurf vom November 2011 stand noch deutlich drinnen, dass die erhobenen Daten nicht für Adresshandel/Werbung genutzt werden, so jemand dem nicht ausdrücklich zustimmt.

Jetzt wurde das alles so zurechtformuliert, dass Daten praktisch uneingeschränkt verkauft werden dürfen. Die Zeit geht davon aus, dass die Regierung das Gesetz aufgrund von Druck seitens Marketing-Unternehmen geändert hat.

Michael Nickles meint: Tja. So geht das. Auffällig ist gewiss, dass im Vorfeld gar nicht groß über diese geplante Gesetzesänderung berichtet wurde. Die Bürger sind jetzt einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.

Und es wird sein, wie es bei uns immer ist. Ein paar werden rummaulen und das gar nicht schön finden, die Masse wird es einfach fressen - "weil man ehe nichts dagegen machen kann".

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gerhard38 mi~we „Ein bißchen Widerstand regt sich...“
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Danke für den Link. Da gibt es auch einen ganz interessanten Forenbeitrag:


Zitat:
Änderung des §44, Abs.4 des Gesetzes selbst lesen

von Gotthold

Wenn man den Beitrag liest, kann man den Eindruck gewinnen, dass jedes x-beliebige Unternehmen zu den Meldeämtern gehen und unabhängig vom Willen der betroffenen Bürger Daten abgreifen kann. Ob das tatsächlich so ist, sollte jeder, der kommentiert erst entscheiden, wenn er den konkreten Text des geänderten Paragrafen 44, Abs.4, selbst gelesen hat. Sich auf die Meinung einer ständig eifernden Opposition zu stützen, ist dabei wenig hilfreich. Möglich ist, dass die Änderung/Ergänzung des § 44 die gegenwärtige Situation im Datenschutz verschlechtern könnte. Einen unbeschränkten/unkontrollierten Ausverkauf der Daten, wie ihn der obige Text suggeriert, wird es nach meinem Dafürhalten nach wie vor aber nicht geben.
Zitat Ende. 



Ich halte es auch für problematisch, was das Meldeamt machen soll, wenn die Daten schon früher aufgrund eines fehlenden Widerspruchs weitergegeben wurden und es einem Bürger heute einfällt, dass er das nicht mehr will. Wie soll das Meldeamt die bereits weitergegebenen Daten zurückholen, die inzwischen ja mehrfach weiterverkauft worden sein könnten? Kann das Meldeamt die Daten aber nicht zurückholen bzw. den Käufern und deren Käufern die Verwendung untersagen, und der Bürger bekommt Werbepost, regt er sich sicher auf, da er ja - aus seiner Sicht - soeben der Weitergabe seiner Daten widersprochen hat.


Die Alternative: Das Meldeamt bemüht die Gerichte, damit diese entsprechende Weisungen und Abmahnungen und richterliche Verfügungen bis hin zu Zwangsmaßnahmen an die Adresshändler erteilen - was das kosten würde, möchte ich mir gar nicht erst ausmalen! Das zahlt nämlich auch der Steuerzahler. Insofern glaube ich, dass der Steuerzahler insgesamt günstiger wegkommt, wenn er die unerwünschte Werbepost einfach wegwirft.


Gruß, Gerhard
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