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Hat das Bundesverfassungsgericht einen geistigen Totalausfall?

xafford / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell zur Frage geurteilt, ob die Bundeswehr auch auf deutschem Boden militärisch eingesetzt werden darf. Nun erging das Urteil hierzu und der Einsatz der Bundeswehr im Innern und die Anwendung mitlitärischer Gewalt wurde grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit Einschränkungen.

So wurde zum Beispiel der Abschuss gekaperter Flugzeuge untersagt, ebenso "das schießen auf demonstrierende Menschenmengen". Generell bedarf es auch einer Bedrohung katastrophalen Ausmaßes und der Einsatz darf nur "die letze Möglichkeit" bleiben. Was dieses "katastrophale Ausmaß" jedoch ist wurde nicht genau umrissen.

xafford meint:

Ganz ehrlich, ich glaube fast ich träume - und zwar keinen angenehmen Traum. Nicht umsonst war der militärische Einsatz der Bundeswehr im Innern nach dem zweiten Weltkrieg mehr oder weniger Tabu, wenn auch hier die Gesetzeslage in einigen Fällen mehr oder weniger elegant umgangen wurde wie z.B. in Heiligendamm. Auch bei Naturkatastrophen kam die Bundeswehr zum Einsatz - dann natürlich nicht mit militärischen Mitteln und das dürfte durchaus vertretbar sein.

Aber wie bitte kommt das Verfassungsgericht auf die dumme Idee der Politik hier quasi einen Freifahrtschein für den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigenen Bürger auszustellen? Man darf gerne glauben dass ich hier überreagiere und die Vorstellung dass unsere Bundesregierung die Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung einsetzt doch abwegig wäre.

Darum geht es aber prinzipiell auch nicht - es geht darum dass ein Mittel erst gar nciht zur Verfügung stehen darf wenn man nicht will dass es missbraucht wird. Wer will garantieren dass sich die Zeiten nicht einmal ändern werden und wir eine (noch) schlimmere Sorte Politiker an der Spitze bekommen? Wie sollte sich die Bundeswhr gegen einen Einsatzbefehl widersetzen können wenn er prinzipiell zulässig ist und die Schranken für den Einsatz in der Deutungshoheit eben jender liegt, die den Einsatz befehlen können?

Was letztendlich eine Notwendigkeit katatrophalen Ausmaßes ist liegt im Auge des Betrachters, ebenso ob alle zur Verfügung stehenden, anderen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Und wer glaubt dass eine (nicht genehmigt) demonstrierende Menschenmenge nicht plötzlich zu einer randalierenden Horde uminterpretiert werden kann hat wirklich einen bewundernswerten Glauben an das Gute im Menschen.

Jedenfalls habe ich den Eindruck dass die letzten Jahre der Zug in Richtung autoritäre Übewachungsgesellschaft ordentlich Schwung gewonnen hat - aber da ja auch ein Herr Putin ein waschechter Demokrat und ein verlogener Präsident der Gesetze erlässt die Menschen ihrer Bürgerrechte entbindet einen Friedensnobelpreis bekommt ist das wahrscheinlich alles gar nicht so schlimm.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford THX Ultra II „Vor 10 Jahren an der Oder hat die Bundeswehr geholfen! Damals...“
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Sollte es in Zukunft ähnliche Katastrophen geben, habe ich kein Problem,

Mit humanitärer Hilfe oder Hilfe im Katastrophenfall habe ich auch kein Problem, wohl aber mit einem militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inland und das war auch nicht ohne Grund die letzten Jahrzehnte ein Tabu.

Wer das Urteil genau zur Kenntnis genommen hat, weiss genau, dass die Bundeswehr keinen Freibrief bekommen hat!


Und wer das Urteil genau zur Kenntnis genommen hat der weiß auch wie schwammig die Schranken formuliert sind. Und selbst wenn sie es nicht wären, ein militärischer Einsatz im Innern ist nun möglich, ob die Schranken eingehalten werden oder nicht kann dann nur ein Gericht im Nachhinein klären sollte es einmal zur Anwendung kommen.

Deswegen verstehe ich nicht, wie man sich darüber aufregen kann

Mir geht es so ähnlich... ich verstehe nicht wie man sich darüber nicht aufregen kann. Aber naja... stimmt eigentlich nicht, ich verstehe es schon.

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xxx gelöscht_300542