Grad gelesen: http://www.tagesschau.de/inland/ohrloecher100.html
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Oder die Inder führen wieder den Brauch ein, dass eine Witwe ihrem Mann in den Tod folgen muss.
Natürlich dann auch in Deutschland, da es ja schließlich ein Bestandteil der Indischen Kultur ist.
Das kann man den Indern in Deutschland doch nicht verwehren. ;-)
Ich finde, man darf seinen Schutzbefohlenen, und das sind Kinder nun mal, kein Leid zufügen.
Weder seelisch, noch körperlich.
Wenn jemand meint, er müsse beschnitten sein, damit er vollständig zu seiner Religionsgemeinschaft gehört, dann aber bitte frühestens mit 16, oder noch besser mit 18.
Vorher, wie hier bei nickles schon mal von jemanden angeregt, sollte es nur eine symbolische Beschneidung geben.