Hallo,
Ich habe mein altes IPhone 4 bei eBay verkauft. Da ich schon mal ein neues Display einbauen musste wegen Sturz, und es dann nach einem halben Jahr komplett den Geist aufgegeben hat, habe ich das Gerät ausdrücklich als defekte Bastlerware verkauft. Ich habe geschrieben, dass das Display schwarz bleibt, und ich keine Ahnung habe, was damit wäre. Zum Abschluss habe ich nochmal ausdrücklich gesagt, dass das IPhone defekt ist, und eine Rücknahme ausgeschlossen ist. Mir wurden im Vorfeld 130 € geboten, und deshalb habe ich einen Sofortkaufpreis von 130€ eingestellt. Das IPhone wurde dann binnen 2 Minuten verkauft. Ich habe einen einzigen Fehler aus Unachtsamkeit gemacht: ich habe aus versehen 32 GB ein gegen, es hatte aber leider nur 18 GB. Daran hängt sich jetzt der Käufer auf, und außerdem wäre das Handy ja kaputt :0). Nun will er entweder 50€ zurück, oder ganz vom Kauf zurücktreten. Nach einer Antwort von mir, indem ich nochmals sagte, dass er das Andy als defekt gekauft hat, und ich im Vorfeld von einer Rücknahme absehe, er wusste ja, auf was er sich einließ, droht er jetzt mit Anwalt, und zieht sich an den 16GB hoch. Mein Mann sagt: lass ihn klagen, du hast dich abgesichert, und wir haben ne Rechtsschutzversicherung. Nun frag ich euch: hat der Käufer recht, oder stehe ich im Recht. Wäre schön, wenn ihr mir antworten könntet.
LG, mona
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Moin Mona,
gib ihm den Kaufpreis zurück und verbuche es als Erfahrungswert. Alles andere lohnt die Mühe nicht.