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News: Speicherlüge?

Microsoft wegen Surface-Tablets verklagt

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Andrew Sokolowski, Rechtanwalt aus den USA, sorgt mit einer Klage gegen Microsoft weltweit für Schlagzeilen. Er hat sich laut Bericht der Seattle Times vergangene Woche ein Surface Tablet mit 32 GByte gekauft und dann festgestellt, dass nur 16 GByte frei verfügbar sind - also nur die Hälfte der beworbenen Menge.


Im Microsoft Store gibt es bei der Beschreibung der Surface RT-Tablets diverse Fußnoten. Nur wer die liest, erfährt beispielsweise, dass auf Windows RT nur Apps und keine normalen Windows-Anwendungen laufen. Und: dass das mitgelieferte Office nicht kommerziell genutzt werden darf. Bei den Speicherangaben gibt es aber keine Fußnote. Da steht halt 32 beziehungsweise 64 GByte.

Sokolowski klagt, dass Microsoft falsche Werbeversprechungen mache und wirft unfaire Geschäftspraxis vor. Ziel ist vermutlich, dass Microsoft Schadensersatz leisten soll. Microsoft hat in einer Stellungsnahme inzwischen mitgeteilt, dass man die Vorwürfe als haltlos betrachtet.

Microsoft verteidigt sich damit, dass Kunden bekannt sei, dass sich die freie Speicherkapazität durch Betriebssystem und vorinstallierte Anwendungen verringere. Außerdem könne man den Speicher dank Micro-SD-Steckplatz und USB-Anschluss erweitern.

Michael Nickles meint:

Also was jetzt? Ist der Anwalt ein Kleinkarierter, einer der nur auf sich aufmerksam machen will? War er wirklich so blöd zu glauben, dass 32 GByte frei sind? Oder hat der Mann vielleicht gar nicht mal so Unrecht?

Räumt man ihm Recht ein, dann hat das gewiss gigantische Konsequenzen. Denn: es ist ja seit geraumer Zeit üblich, bei Geräten mit Speicher nur die Gesamtkapazität anzugeben und nicht die, die wirklich frei ist.

Bei "Discounter-PCs" wird ganz normal mit einer "gigantischen" Terabyte-Platte geworben und dabei verschwiegen, dass ein "paar Zerquetschte" davon für das Betriebssystem und installierte Sachen draufgehen. Und gewiss: im Fall einer Terabyte-Platte ist es schnuppe, wenn "50 MByte" für irgendwas verbraten werden.

Im Fall eines 32 GByte Speichers von dem die Hälfte belegt ist, ist das schon heikler. Aber nicht fatal, weil ja die Möglichkeit zur Speichererweiterung besteht. Was ist aber bei Tablets oder anderen Geräten, die keine Speichererweiterungsmöglichkeit bieten?

Ist es da auch okay, wenn die freie nutzbare Kapazität verschwiegen wird? Wie soll eine "Richtlinie" aussehen? Oder braucht es keine?

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dirk42799 Fetzen „A4 Limousine 480l Golf VI 350l Kofferraum Schon mal einen...“
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ich muss arbeiten
laß Dich nicht aufhalten.

A4 Limousine
hat den Motor auch übrigens vorne, so war meine Antwort oben nämlich zu verstehen.
Hätte für den Unsensiblen aber vielleicht einen Smiley anfügen sollen, damit er mir nicht Erbsenzählerei oder Haarspalterei vorwerfen braucht.

Erzähl doch mal: warum so ekelig heute unterwegs?
Ach nee, laß gut sein. Interessiert mich eigentlich gar nicht.
Aber bevor Du mir nochmal solche Vorhaltung machst, denk drüber nach, bevor Du auf "abschicken" klickst und lösch es dann doch lieber.

D.
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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