Hallo zusammen
Vielleicht eine merkwürdige Frage. Ich spiele Kirchenorgel und übe auch ab und zu auf der Kirchenorgel in meiner Kirchgemeinde. Da es aber immer wieder spannend ist, auf anderen Orgeln zu spielen, sehe ich bei Gelegenheit nach, ob in anderen Kirchen die Orgel frei zugänglich und bespielbar ist.
D.h. ich bin unterwegs beim Wandern, komme in eine Ortschaft und besuche die Kirche. Ich gehe auf die Empore (falls zugänglich) und sehe nach, ob auch die Orgel offen und spielbar ist. Wenn ja, spiele ich darauf.
Nun hat sich die Frage gestellt, ob es denn unanständig sei, dies zu tun. Ob man also jedes Mal vorher eine geeignete Person um Erlaubnis fragen muss / soll. Meine Meinung ist: Natürlich wäre es angebracht, auf einem doch fast immer recht wertvollen Instrument spielen zu dürfen, es wäre einfach höflich. Ich denke aber, es ist auch nicht frech oder unerlaubt, dies ohne zu fragen zu tun, falls sonst keine Schilder oder ähnliches vorhanden ist, da die Kirche sozusagen "Allgemeingut" ist und wenn frei zugänglich, auch die Orgel von mir als Steuerzahler mitbezahlt wird.
Was meint ihr dazu? Die ultimative Frage wäre natürlich noch, ob es rechtlich gesehen heikel / strafbar ist oder nicht.
Grüsse
Thomas
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Ich glaube doch, es geht da um weit mehr als nur die Haftpflicht. EIn anderer Mensch hat die Verantwortung für die Orgel übernommen und hegt und pflegt die Anlage und gerade in diesem Bereich ist man doch etwas vorsichtiger.
Ack.
Wie ich es verstanden habe, betrachet Sovebämse Orgeln mit offenem Spieltisch als Allgemeingut und geht von Angebot und Annahme aus.
Dann muss er auch mit seinen Annahmen rechnen, die Kirche ist da durchaus weltlich ;-)
Und das es bei Glauben um weit mehr geht...
Gruß - konking