s. Freie Presss Chemnitz v.11.01.2013
Ein 49 jähriger mehrfacher Sexualstraftäter, seit 2oo1 im sächsischen Maßregelvollzug, vorher im Saarland, hat während eines Freiganges seine
47 jährige Begleiterin vergewaltigt. Danach ist er geflohen, konnte aber nach 3 std. massiven Polizeieinsatzes wieder gefasst werden.
Demnächst werden vielleicht noch Kinderschänder mit Kindern in den Wald zum Ausgang gelassen.
audax31
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Die deutschen Gesetze verbieten aber, aus solchen Bullen Ochsen zu machen, leider.Das Wohl des einzelnen Straftäters wiegt mehr als das Wohl der Allgemeinheit. Hier besteht dringenster Handlungsbedarf, daran gewaltig etwas zu ändern.
Bestimmt haben die Psychologen grünes Licht gegeben.Natürlich, was sonst. Und hinterher konnte man natürlich nichts von einem möglichen Sinneswandel des Täters ahnen... Auch hier gehört der entsprechende Psychologe, als auch die übergeordneten, verantwortlichen Stellen in Regress genommen.