Hi!
Ich bin zugegebenermaßen gerade etwas ratlos. Ich habe vor einer Woche ein Archos 70b bei Ebay verkauft. Das Tablet hatte ich mir seinerzeit neu bestellt, kurz die Funktionsfähigkeit geprüft und dann in den Schrank gepackt. Für später. Naja später hatte sich dann erledigt, da mir bald darauf ein Kindle geschenkt wurde. Also habe ich das Archos nun bei Ebay eingestellt, nebst großem Foto und dann auch für um die EUR 50 an den Mann gebracht.
Vor dem Abschicken habe ich das Gerät vor einem Zeugen extra nochmal kurz ein- und ausgeschaltet und nach diesem Funktionstest beruhigt in der OVP und im Karton zwischen Luftpolstern per Hermes losgeschickt.
Nun erreicht mich die Beschwerde des Käufers nebst Drohung mit dem Anwalt, wenn ich das Geld nicht komplett zurückerstatte. Grund: laut Käufer kam das Tablet `verformt und aufgebläht´ (wohlgemerkt: nicht verschmort oder mit Brandstellen) bei ihm an. Er steckte den Akku dran, schaltete das Archos ein, es gab laut seiner Aussage ein Geräusch `als würde es gleich explodieren´ - dann gab das Tablet keinen Mucks mehr von sich. Wobei mir der Käufer auch nicht erklären konnte, wo das Problem lag, ob das Gerät oder nur der Akku kaputt ist, der gute Mann möglicherweise zuvor statisch aufgeladen war, sich eventuell Kondenswasser während des Transports gebildet haben könnte usw...
Er meint jetzt auch im Nachhinein die Verformung auf dem bei Ebay eingestellten (großen) Foto zu erkennen. Für mich ist dieser optische Effekt einleuchtend, da das Gerät im Freien von oben fotografiert wurde, dabei aber leicht schräg auf der OVP-Klappe liegend, was halt etwas asymmetrisch wirkt und zusammen mit dem Lichteinfall als einseitig verformt interpretiert werden könnte. Interessanterweise fiel ihm der angeblich so offensichtlich fotografierte Makel 10 Tage lang während der Auktion nicht auf, auch andere fragten nicht nach, ob da was nicht stimme. Mir fiel es ehrlich gesagt auch erst auf, als ich mir das Foto nochmal genau ansah. Wäre der Rahmen des Archos tatsächlich verbogen oder eingedellt gewesen, wäre mir das sicherlich schon damals nach dem Kauf bewußt geworden und ich hätte reklamiert. Wer legt schon ein defektes Gerät in den Schrank, wenn er es noch problemlos umtauschen kann... Allerspätestens aber beim Fotografieren für die Auktion wäre der Makel offensichtlich geworden, ich hatte das Tablet schließlich in der Hand und habe es platziert, um es gut fotografieren zu können.
Aber kann sich der Kunststoff eines Tablets überhaupt deutlich wölben und verformen (gar aufquellen), wie der Käufer behauptet? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß diese Art Kunststoff bricht, wenn versucht wird, ihn zu biegen oder zumindest Bruchstellen aufweist, aber sich - wenn überhaupt - nur unter starker Hitzeinwirkung wölben läßt aber dann halt verschmort. Und wie sollte mir dieser Defekt vor dem Verschicken entgangen sein? Es war zwar mein erstes Tablet, aber sowas müsste doch auffallen. Ich habe auch kurz per Google gesucht und keinen Fall entdeckt, in dem jemand überhaupt in einem Forum ein derart verformtes Tablet reklamierte.
Auch frage ich mich, ob das Geräusch, welches der Käufer schildert, auf einen Kurzschluß hindeutet - der von mir vorhergesehen werden konnte? Ich hatte das Gerät immer nur kurz eingeschaltet. Hätte es nicht dann bereits knallen müssen, wenn das Archos ab Werk derart defekt war? Und bin ich haftbar zu machen für einen Schaden, den ich nicht als solchen erkannt habe? Denn weder erschien mir das Tablet verformt noch technisch mangelhaft.
Danke für Euren fachlichen Rat!
Steve
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Da ich nachweisen kann, daß das Gerät bis zum Hermes-Versand einwandfrei funktionierte, sieht es eher aus, als habe der Käufer Pech gehabt. Ich bin ein großer Anhänger des Fair Play, aber es genügt halt nicht, zu behaupten, ich hätte als Laie einen ab Werk defekten Akku und eine schadensrelevante optische Veränderung im Vorfeld erkennen und dann noch miteinander in Verbindung bringen müssen und sturheil mit dem Anwalt zu drohen - und dann noch nicht einmal bereit zu sein, die Sache überhaupt mal vom Fachmann verifizieren zu lassen. Wenn ich den Verdacht habe, mir sei bei Ebay ein gefaktes Produkt angedreht worden, muß ich als Nachweis bei Paypal auch ein unabhängiges Gutachten einreichen. Infolge der Behauptung, die Ware sei kaputt geliefert worden, vermutlich auch.
Das Teil war neu und es hat funktioniert. Ebenso neu und voll funktionsfähig ging es zum Hermes-Shop. Etwaige Wölbungen und seine Folgen hätte eventuell der Kenner der Fehlerproblematik auf dem Foto wahrgenommen und vorausgesehen. Ich konnte es mangels Fachkenntnis nicht. Und für mich wäre es ohnehin ein optischer Makel gewesen aber kein Hinweis darauf, daß das Gerät demnächst in die Luft fliegt (wenn es denn so war). Ich wäre dankbar gewesen, wenn einer der zahlreichen Bieter mal was geschrieben hätte wie: "Sie wissen ja schon, daß dieses Ding nicht mehr lange hält?". Ich hätte es aus der Auktion genommen, durchchecken und gegebenenfalls reparieren lassen und erst dann wieder versteigert.
Zudem habe ich dem Käufer nun angeboten, ihm die Rücksendung des Tablets per Hermes zu bezahlen, worauf ich das Gerät bei Archos als Garantiefall melden würde, um ihm dann das reparierte/ausgetauschte Gerät wieder zu schicken. Alles nachverfolgbar mit Sendungsnummern. Was hätte er zu verlieren? Ein laut seiner Aussage kaputtes Tablet. Verklagen könnte er mich immer noch, wenn nix zurückkäme und ich das neue/reparierte Tablet stattdessen für mich behielte. Bisher kamen nur wüste Beschimpfungen von ihm zurück.
Soll er zum Anwalt rennen!