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Das Leistungsschutzrecht ist durch

torsten40 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten, nur noch absegnen lassen, und fertig
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/computer/69875725/bundestag-beschliet-leistungsschutzrecht-fuer-presseverlage
Tolle Lobbyarbeit von der CDU.

Hab mir das Theater angeschaut, und die Einzige die es wirklich verstanden hatte, war die Tante von den Grünen die dazu im Bundestag gesprochen hat.

Freigeist
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:) torsten40
Ma_neva InvisibleBot „Es gibt auch keine. Die Verlage suchen nach einer ...“
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Hi,

, weil ihren gedruckten Kram keiner mehr kaufen will
sehe ich ein wenig andersÜberrascht, denn ich hatte jahrelang ein SVZ Abo, doch bei Streik und Witterungsunbilden bekam ich keine Zeitung und wurde trotzdem zur Kasse gebeten (doch trotz Reklamation, kein Bedauern oder Rückerstattung) , da kaufe ich mir eben nun die Zeitung wenn ich gerade (am WE ) auch gute Artikel erwarte. Diese Zeitung kann man nur einmal online besuchen, um zu schnuppern, echt besser alle würden Verlage stets unentgeltlich online sein und somit Arbeitsplätze gefährden. Eine Zeitung bedeutet Arbeit und ist nur möglich mit Mitarbeiter, diese aber so über "online"  zu reduzieren ist echt eine Fehlentscheidung der Verlage. Wer online lesen will sollte auch seinen Obolus zahlen, wie sollten sonst Mitarbeiter bezahlt werden?
Ist doch hier bei Nickles  und anderswo bei "Premium Beiträgen" auch nicht anders.
Da wünsche ich mir echt Schweizer Verhältnisse http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2013/02/50251/

Gruß
Manfred
Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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