Werden auch hier zuweilen verwendet. Offenbar gibt es damit ein Problem:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/framing100.html
Am 16. Mai wissen wir mehr. Gruß Andy
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Zusätzlich kann der Rechteinhaber beim Hochladen zu Youtube selbst festlegen, ob sein Video öffentlich sein soll und deshalb auch mit den bekannten Youtube- Regeln auf anderen Seiten eingefügt werden darf, oder aber ob sein Video nicht öffentlich ist, und nur einem durch ihn selbst festgelegten beschränkten Nutzerkreis zugänglich ist.
Das sind aber nicht sehr weitreichende Möglichkeiten. Was ist, wenn ich zwar mein Video jedem beliebigen Interessenten zugänglich machen will, aber eben im von mir gestalteten Umfeld (sprich: auf der YT-Seite) und mit einer Einbindung auf fremden Seiten nicht einverstanden bin?
Diese Option fehlt anscheinend.