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Hallo Redaktion -->> ebooks

gelöscht_265507 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe gar nichts darüber gelesen, dass ein Gericht entscheiden hat, dass ebooks nicht weiterverkauft werden dürfen.

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Es geht ... gelöscht_265507
presla XAR61 „Ein eBook ist grundsätzlich als urheberrechtlich ...“
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In den meisten eBooks steht auch der kleine Hinweis drin, das für es für den weiterverkauf eine schriftliche Genehmigung seitens des Autoren bedarf. Sollte man also erst ordern bevor man das Book zum Verkauf anbietet.
Dieser Hinweis ist mir weder von, bei Amazon,Weltbild und anderen Verlagen,erworbenen Ebooks begegnet.
Gerade eben nochmals nachgesehen!
Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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