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Fristlose Wohnungskündigung wegen Rauchens

olliver1977 / 116 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Fall ist ja derzeit sehr aktuell.
In Düsseldorf wurde einem 74jährigem Rentner nach 40 Jahren, die Wohung fristlos gekündigt, weil er Raucht.
Der Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, entschied das dem Mann keine Gerichtskostenbeihilfe zustehen würde, da er den Fall wohl verlieren würde.
Der Richter sieht die Gesundheit der anderen Mieter als wichtiger an.
Komisch nur, daß der Mann der letzte Bewohner des Hauses ist und es sich bei den anderen Mietern um: Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Finanzverwalter und sonstige Unternehmen handelt.
Die anderen Wohnungen wurden in Büros umgewandelt und der langjährige Bestandsmieter, zahlt laut einem Artikel den ich gestern las, 360€ für die Erdgeschosswohnung.
Fuchs ick hör dir Tapsen, die Immobilienverwaltung will den Mieter wohl raus haben um die Wohnung in Büroräume umzuwandeln und das dreifache an Miete einnehmen.
Eine Schande, das der Richter dies nicht berücksichtigt hat.
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/richter-sieht-grenzen-beim-rauchen-in-eigenen-vier-waenden-id8150844.html
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/rentner-wurde-wohnung-gekuendigt-weil-er-raucht-1.1362450

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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gelöscht_300542 Xdata „Ich hatte mal eine Maus, in einem Terrarium. Henry. Für ...“
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Die Mieter haben es eher gelassen gesehen.
Dann sind es vermutlich keine Akademiker ;)

Ich habe mal in einem Ratgeber für Wohnungssuchende gelesen, dass entgegen der allgemeinen Auffassung, Vermieter lieber an einfache (nicht asoziale!) Mieter, sprich an Handwerker, etc. vermieten, statt an Akademiker. 

Akademiker, so hieß es, würden in der Regel jeden Furz in der Wohnung/Haus bemängeln und wären 1. nicht Willens und 2. auch nicht imstande, auch nur die kleinsten Mängeln selbst zu beheben. Für jede Lappalie würde sofort der Vermieter angerufen und auf Recht und Gesetz gepocht, wenn die Behebung nicht biderbuchmäßig behoben werde..
Akademiker wären auch ungleich klagewilliger, im Vergleich zu Mietern mit geringerer Schulbildung.


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