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gebrauchte RAM`s bei ebay

warsteiner / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo.

Bei ebay bietet jemand, vom Hersteller generalüberholte, IBM Ram`s an. Was gibt es bei sich nicht beweglichen Teilen zu überholen? Einen Motor z.B. okay, aber Ram`s?

Gruß, warsteiner

Nevergrey Olaf19 „Da hast du aber etwas grundlegend falsch verstanden.Ein ...“
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Ein Privatmann hat das Recht die Gewährleistung auszuschließen, das heißt: wenn das verkaufte Gerät später(!) kaputtgeht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen ihn.
Scheint aber sogar manche Richter nicht zu interessieren. Ein Bekannter hat seinen gebrauchten alten Laptop privat verkauft, der dann offenbar beim Transport, obwohl stabil verpackt, beschädigt wurde und mit kaputter Festplatte und einer leichten Beschädigung am Karton und Gehäuse beim Käufer ankam. Im Auktionstext wurde klar Rücknahme, Gewährleistung und Garantie ausgeschlosen. Auch war auf den Auktionsphotos am Gerät kein offensichtlicher Schaden zu erkennen. Und obwohl es sich hier klar um einen Transportschaden handelt, wollte der Käufer das Geld von meinem Bekannten zurück, ohne überhaupt das Transportunternehmen zwecks des Schadens zu kontaktieren. Da mein Bekannter aber den (logischerweise völlig intakten) Laptop vor dem Versand vor Zeugen noch einmal überprüft hatte (u.a. auch die Festplatte), weigerte er sich natürlich und verwies darauf, daß er nicht haftbar zu machen sei, wenn das Transportunternehmen Mist baut. War dem Käufer egal, er nahm sich einen Anwalt. Der trieb ihn dann bis zur Klage und die Sache wandert nun vor Gericht. Streitwert: läppische EUR 100. 

Der gesunde Menschenverstand kommt da nicht mehr mit...

Wenn es ein Käufer wirklich drauf anlegt und irgend ein Gericht gerade nichts besseres zu tun hat (oder der zuständige Richter völlig merkbefreit ist) und sich darauf auch noch einläßt, kannst Du als Privatverkäufer rechtlich im Prinzip abgesichert sein und trotzdem auf die Schnauze fallen. Zumindest hast Du dann die Freude, bis vors Gericht gezerrt zu werden.

Ich habe mir angewöhnt, gebrauchte ältere Hardware, von der ich weiß, daß sie intakt ist, die aber eine Weile im Schrank lag, generell als defekt zu versteigern. So unter dem Motto: Konnte im neuen PC nicht getestet werden, müßte aber noch funktionieren. Aber zur Sicherheit: defekt! Dann fallen zwar die Einnahmen geringer aus, aber ich bin von vorneherein vor Ärger gewappnet. Für jemand, der wertvollere bzw. neue Hardware verkauft, ist das jedoch auch keine Lösung.