Angeregt zu meiner Frage wurde ich gestern durch die Jauch-Talkrunde.
Zu Testzwecken hatte man im Handy von Ranga Yogeshwar einen/ne Trojaner/in eingeschleust mit seinem Einverständnis.
Dadurch erst war der Handybesitzer verfolg- und abhörbar.
Meine intelligente Schlußfolgerung daraus: erst wenn sich ein Trojaner auf dem Handy befindet, ist abhören möglich, denn warum sonst hat man erst in Yogeshwars Handy sowas installieren müssen.
Und selbstverstänlich schenke ich dem Merkel dieses Handy (KF750secret !!) zu Weihnachten. Da wird sich dann Obama aber ärgern.
Warum mußte bei Yogeshwars Handy erst ein Trojaner eingeschleust werden ?
Gruß
Hanshh