Hi,
würde gerne mal wissen ob es normal ist, das mit einer Sicherung gleichzeitig Wohnz, Schlafz und Küche gesteuert werden oder ob der Vermieter das ändern muß.
Christian
Off Topic 20.151 Themen, 223.619 Beiträge
Nicht wirklich schön, aber im "älteren" Bestand der übliche Standard. Genauso wie die klassiche Nullung bis Mitte der 1970er Jahre. Wie schon von Ede aufgeführt besitzen solche Altinstallationen Bestandsschutz.
Küche ist natürlich besonders blöd, weil hier oft mehrere Verbraucher mit hohem Leistungsbedarf betrieben werden wie z.B. Spülmaschinen, Wasserkocher, ggf. Mikrowelle mit Grill. Gleichzeitig wirst Du alle diese Geräte bei der aktuellen Installation also eher nicht betreiben können. Heute sind zumindest für Küchen mehere Stromkreise üblich.
Die Planungen von Ede (Trennung von Beleuchtung und Stromversorgung, wie auch größerer Querschnitt für Haushaltsgroßgeräte außer Herd) gehen übrigens auch schon über den aktuellen Standard hinaus. Das findest Du daher eher nur bei Menschen die selbst Ahnung haben oder jemanden mit Ahnung kennen. Lediglich beim Herd sind 5x2,5mm² Vorschrift. Im Bestand findest Du aber auch regelmäßig noch 5x1,5mm².
Wenn Du bereit bist 100-150 Euro mehr Miete zu zahlen, dann wäre der Vermieter vielleicht auch bereit eine Modernisierung der E-Installation durchführen zu lassen. Billig ist das nämlich nicht. Vor allem nicht mit einer komplett neuen Unterputzverkabelung…
Gruß
Borlander