Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen hat vermutlich zehntausende Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen auf dem Pormo-Streaming-Portal Redtube verschickt. Längst wird bezweifelt, dass diese Abmahnungen korrekt waren, ob das Abrufen von Videostreams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Als fragwürdig gilt auch, ob die Ermittlungsmethode der IP-Adressen rechtens war. Ärger hat die abmahnende Kanzlei jetzt durch die Anwaltskanzlei Müller Müller Rößner (MMR).
Die hat bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer Thomas Urmann erstattet (PDF hier): unter anderem wegen versuchter Nötigung, Verdachts auf Erpressung und eventuell besonders schweren Betrugs.
Eingereicht wurde die Strafanzeige bereits am 19. Dezember. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hamburg laut MMR reagiert und die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bestätigt.
Auslöser für die Abmahnungen ist soweit bekannt die Schweizer AG "The Archive". Die hat in Deutschland einen Berliner Anwalt beauftragt, der sich beim Landgericht Köln ums "Grobe" gekümmert, die Herausgabe der IP-Adressen "ertrickst" hat.
Der hat für die finale Drecksarbeit - die Abwicklung der Massenabmahnung - dann Urmann und Collegen eingespannt. Vielleicht gelang es in Berlin nicht, eine ausreichend fette Etikettiermaschine aufzutreiben.
Die Strafanzeige gegen Thomas Urmann richtet sich also gegen das Ende der Leitung. Es bleibt zu hoffen, dass das erst der Beginn einer Strafanzeigenkette ist. Noch mehr zu hoffen bleibt, dass der Redtube-Skandal beziehungsweise dessen Auflösung ein "Umdenken" der Justiz in Deutschland bewirkt.
Es darf einfach nicht mehr vorkommen, dass inkompetente Richter Sachen durchwinken können, aus denen dann Massenabmahnungen entstehen. Und es darf nicht sein, dass Geschädigte statt einer Entschädigung nur die Arschkarte kassieren. Genau das wird wie immer vermutlich aber das Ende vom Lied sein.